Beruf

Arbeit«Bufdis» sind gesetzlich unfallversichert

28.06.2011, 11:08 Uhr

Berlin (dpa/tmn) - Der Einsatz im Bundesfreiwilligendienst ist gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz deckt Unfälle bei allen Tätigkeiten der Freiwilligen sowie Unfälle auf dem Weg von oder zur Einsatzstelle ab.

Berlin (dpa/tmn) - Der Einsatz im Bundesfreiwilligendienst ist gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz deckt Unfälle bei allen Tätigkeiten der Freiwilligen sowie Unfälle auf dem Weg von oder zur Einsatzstelle ab.

Brechen sich die «Bufdis» während der Arbeit etwa ein Bein, übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für die Behandlung und Rehabilitation, teilt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGVU) mit. Außerdem zahlt sie eine Unfallrente, wenn Freiwillige wegen der Verletzung nicht mehr voll erwerbsfähig sind. Welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse für die Leistungen aufkommt, richtet sich nach der jeweiligen Einsatzstelle.

Der Bundesfreiwilligendienst beginnt am 1. Juli. Die Mitarbeit steht allen Bürgern offen, die ihre Pflichtschulzeit absolviert haben. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen keine Rolle. Die Einsatzfelder reichen von der Jugendhilfe über die Altenpflege bis zur Arbeit mit Behinderten. Außerdem gibt es Plätze im Naturschutz, Sport und der Denkmalpflege.

Quelle: dpa

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