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Union und SPD stimmten dafürBetrugsmasche: Neues Gesetz soll "Scheinvaterschaften" verhindern

12.06.2026, 14:56 Uhr
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Die Hamburger CDU befürchtet, dass es auch in Hamburg Betrug mit Vaterschaftsanerkennungen gibt (Archivbild).

Wenn ein Deutscher das Kind einer ausländischen Frau anerkennt, kann das Aufenthaltsrechte sichern. Betrüger machen daraus bisweilen ein Geschäft. Neue Regeln sollen gegensteuern.

Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das Betrug mit der Anerkennung von Vaterschaften bei Kindern ausländischer Frauen stoppen soll. Künftig muss die Ausländerbehörde einer Vaterschaftsanerkennung zustimmen, wenn der Anerkennende Deutscher ist oder ein langfristiges Aufenthaltsrecht hat, die Mutter des Kindes aber nicht. Union und SPD stimmten dafür, Grüne und Linke dagegen. Die AfD enthielt sich.

Im Visier haben die Gesetzgeber eine Betrugsmasche: dass nämlich einzelne Männer - meist gegen Bezahlung – Vaterschaften für Kinder ausländischer Frauen anerkennen, obwohl weder eine biologische Vaterschaft noch eine Partnerschaft besteht. Das kann Aufenthaltsrechte und möglicherweise auch Zugang zu Sozialleistungen sichern.

Die CDU-Abgeordnete Cornell-Anette Babendererde erinnerte an einen Fall aus Niedersachsen, in dem ein einziger Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft für 47 Kinder die Vaterschaft anerkannt habe. Es handele sich um ein lukratives, perfides Betrugssystem, sagte die Abgeordnete.

Die Grünen-Abgeordnete Filiz Polat betonte hingegen, dass es nur um wenige Fälle gehe. Binnen eines Jahres seien gerade einmal 73 Missbrauchsfälle festgestellt worden. Doch folgten aus dem Gesetz nun jährlich 65.000 Prüfverfahren. «Das ist in keiner Weise mehr verhältnismäßig», sagte die Grünen-Politikerin. Binationale Familien würden unter Generalverdacht gestellt.

Auch die Bundeskonferenz der Organisationen, die sich für Migrantinnen und Migranten einsetzen, sowie der Verband binationaler Familien und Partnerschaften kritisierten das Gesetz. Es treffe Menschen, die ohnehin rechtlich und sozial besonders verletzlich seien. Bestehe ein sogenanntes «aufenthaltsrechtliches Gefälle», sei nicht ein konkreter Missbrauchsverdacht Grund zur Prüfung, sondern nur die aufenthaltsrechtliche Situation, erklärten die Verbände.

Die AfD brachte einen eigenen Gesetzentwurf mit schärferen Regeln ein, der aber keine Mehrheit fand. Die Ampel-Regierung hatte schon im Sommer 2024 einen Gesetzentwurf gegen sogenannte Scheinvaterschaften vorgelegt, der wegen des Koalitionsbruchs nicht mehr abschließend behandelt wurde.

Quelle: ntv.de, dpa

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