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Kampf gegen RauschmittelBundeskabinett beschließt Verbot von Lachgas und K.O.-Tropfen

02.07.2025, 12:10 Uhr
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(Foto: imago/Hollandse Hoogte)

Die Bundesregierung bringt ein Verbot von Lachgas und sogenannten K.O.-Tropfen auf den Weg. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium, der ein Umgangsverbot für die Stoffe vorsieht. Bei Lachgas sollen dabei Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als acht Gramm unter das Verbot fallen. Für Kinder und Jugendliche soll zusätzlich ein grundsätzliches Erwerbs- und Besitzverbot gelten.

Verboten werden soll außerdem der Verkauf an Minderjährige sowie der Verkauf über Automaten und den Versandhandel. Ausgenommen bliebe die Verwendung für Wissenschaft und Industrie sowie als Arzneimittel oder Medizinprodukt.

Geändert werden soll mit dem Gesetzentwurf konkret das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz. Lachgas sowie die Chemikalien Gamma-Butyrolacton und 1,4-Butandiol, die als sogenannte K.O.-Tropfen eingesetzt werden, würden darin aufgenommen. Der Bundestag muss der Gesetzesänderung aber noch zustimmen.

"Gerade für Kinder und Jugendliche ist der Konsum mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden", erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zum Lachgasverbot. "Die Folgen können gravierend sein, etwa Gefrierverletzungen oder Bewusstlosigkeit - bis hin zu bleibenden neurologischen Schäden." Warken betonte auch in Bezug auf das K.O.-Tropfen-Verbot: "Vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürfen nicht länger missbraucht werden."

Quelle: ntv.de, AFP

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