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Kabinettsbeschluss gefasstBundesregierung plant mindestens fünf Jahre Haft bei Straftaten mit K.O.-Tropfen

13.05.2026, 14:45 Uhr
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(Foto: IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

Wer unter Einsatz sogenannter K.O.-Tropfen eine Vergewaltigung oder einen Raub begeht, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft werden.

Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch auf Vorschlag von Justizministerin Stefanie Hubig beschloss. Mit der Strafverschärfung soll demnach der besonderen Gefährlichkeit Rechnung getragen werden, die von den Substanzen ausgeht. Weitergehende Schritte forderte derweil der Deutsche Richterbund.

"Vergewaltigungen unter Einsatz von K.O.-Tropfen sind besonders hinterhältig und gefährlich", erklärte Hubig. "Die Täter mischen ihren Opfern heimlich Substanzen unter, um sie gezielt wehrlos zu machen. Tatorte sind Bars und Clubs - aber auch das eigene Zuhause. Die Betroffenen haben oft keine Chance, den Übergriff zu bemerken und abzuwehren."

Hubig sprach von "sexueller Gewalt in einer besonders schlimmen Form - und sie trifft vor allem Frauen". Dabei sei das Dunkelfeld groß. In einer Dunkelfeld-Studie des Bundeskriminalamts hätten fünf Prozent angegeben, schon einmal Opfer von K.O.-Tropfen geworden zu sein. Besonders betroffen waren der SPD-Politikerin zufolge Frauen.

Das Strafrecht müsse darauf eine harte Antwort geben. Die Strafverschärfung sei zudem Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt, betonte die Ministerin. Insbesondere Frauen müssten besser vor Übergriffen geschützt werden.

Das heimliche Verabreichen von K.O.-Tropfen bei einem Raub- oder Sexualdelikt kann bereits heute strafverschärfend berücksichtigt werden. Allerdings entschied der Bundesgerichtshof (BGH) 2024, dass die Substanzen nicht als "gefährliches Werkzeug" im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien. Damit handelt es sich bei Fällen mit K.O.-Tropfen nicht um eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder Raubes, für den das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vorsieht.

Stattdessen liegt die Mindeststrafe bei drei Jahren Haft. Mit dem Gesetzentwurf soll diese nun auf fünf Jahre erhöht werden. Dazu soll der Einsatz gefährlicher Mittel der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei Raub- oder Sexualdelikten gleichgestellt werden. Mit dem Gesetzentwurf muss sich nun der Bundestag befassen.

Quelle: ntv.de, AFP

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