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Kabinett beschließt ReformBundesregierung verlängert Sonderrechte für E-Autos bis 2035

29.07.2026, 12:39 Uhr
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Die Bundesregierung will es Städten und Gemeinden ermöglichen, E-Fahrzeugen weiter Vorrechte einzuräumen.

Das Kabinett beschloss in seiner Sitzung am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf für eine Reform des Elektromobilitätsgesetzes. Damit werde der "bewährte Rechtsrahmen für die Förderung der Elektromobilität bis Ende 2035 verlängert und an die aktuellen Entwicklungen angepasst", erklärte das Bundesverkehrsministerium. Zudem fänden Regelungen zum Parken während des Ladevorgangs dauerhaft Eingang ins Gesetz.

Mit dem Gesetz können Städte und Gemeinden seit Mitte 2015 E-Fahrzeugen im öffentlichen Raum besondere Vorteile wie eigene, gebührenfreie Parkplätze einräumen. Es habe sich bewährt und die Möglichkeiten würden "von den Kommunen intensiv genutzt", erklärte das Ministerium.

"Mit der Novelle entwickeln wir dieses erfolgreiche Instrument konsequent weiter", erläuterte Ulrich Lange, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister. "Wir verlängern die bewährten Bevorrechtigungen, erleichtern das Laden im öffentlichen Raum und öffnen das Gesetz für Elektrobusse und schwere E-Lkw."

Den Angaben nach wird das Parken an öffentlichen Ladepunkten mit der Novelle des Gesetzes einfacher, da E-Fahrzeuge dort während des Ladens auch ohne E-Kennzeichen parken können. Zudem sieht die Reform vor, dass Kommunen künftig neben Pkws und leichten Nutzfahrzeugen auch Vorrechte "für Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw" einräumen können.

Quelle: ntv.de, AFP

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