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Weiterentwicklung nötig Bundessozialgericht kündigt Entscheidung zu Bürgergeldhöhe 2022 an

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(Foto: picture alliance/dpa)

Das Bundessozialgericht (BSG) will im laufenden Jahr zur Höhe des Bürgergelds im Jahr 2022 entscheiden. Das kündigte das oberste Sozialgericht bei seiner Jahrespressekonferenz in Kassel an. "Soziale Gerechtigkeit und soziale Themen sind wichtige und wahlentscheidende Themen", sagte zwölf Tage vor der Bundestagswahl BSG-Präsidentin Christine Fuchsloch. "Wir haben gute Sozialversicherungssysteme - wir müssen sie aber weiterentwickeln."

So sei die noch von der Ampelkoalition geplante Krankenhausreform "wichtig und überfällig". Bei der Rente sei eine Politik gefordert, "die über eine Legislaturperiode hinausgeht". Gleiches gelte für die Möglichkeiten, Sicherungssysteme zusammenzulegen und so zu vereinfachen, etwa für Studierende und für Kinder.

Voraussichtlich im Dezember will das BSG entscheiden, ob 2022, dem Jahr vor der Einführung des Bürgergelds, die Hartz-IV-Leistungen trotz Inflation und Energiekrise hoch genug waren. In einem weiteren Fall geht es um die Frage, ob die gesetzlichen Krankenkassen inzwischen in bestimmten Fällen eine Liposuktion - das Fettabsaugen - bezahlen müssen. Weitere Urteile befassen sich mit den Voraussetzungen für den Grundrentenzuschlag, der seit Juli 2021 unter bestimmten Voraussetzungen niedrige Renten erhöht.

Nach einem starken Rückgang der eingegangenen Verfahren in den vergangenen Jahren stabilisierten sich 2024 die Neueingänge mit 2523 Verfahren auf Vorjahresniveau. 2512 Verfahren erledigten die Kasseler Richter. Bis zu einem Urteil dauerte dies im Durchschnitt 15,1 Monate, bei sogenannten Nichtzulassungsbeschwerden 5,9 Monate. Den größten Anteil hatten dabei Streitfälle aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.

Quelle: ntv.de, AFP

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