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KI-App unter Prüfung DSA meldet DeepSeek wegen Datenschutzbedenken

DeepSeek braucht viel weniger Rechenleistung als andere Sprachmodelle, die Entwicklung aus China ließ den Börsenwert des Chip-Konzerns Nvidia einbrechen (Symbolbild).

DeepSeek braucht viel weniger Rechenleistung als andere Sprachmodelle, die Entwicklung aus China ließ den Börsenwert des Chip-Konzerns Nvidia einbrechen (Symbolbild).

(Foto: Patrick Pleul/dpa)

Die KI der chinesischen Firma DeepSeek könnte demnächst aus den App Stores von Apple und Google verschwinden. Die Berliner Datenschutz-Beauftragte Meike Kamp teilte am Freitag mit, sie habe die Anwendung den beiden US-Konzernen als rechtswidrigen Inhalt gemeldet. Diese müssten den Sachverhalt nun prüfen und über eine Sperrung entscheiden. Deutsche Datenschützer greifen erstmals zu einem solchen Mittel, das ihnen durch den europäischen Digital Services Act (DSA) an die Hand gegeben wurde.

"DeepSeek hat gegenüber meiner Behörde nicht überzeugend nachweisen können, dass Daten deutscher Nutzer in China auf einem der Europäischen Union gleichwertigen Niveau geschützt sind", kritisierte Kamp. "Chinesische Behörden haben weitreichende Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten im Einflussbereich chinesischer Unternehmen." Ihr Vorstoß bei Apple und der Alphabet-Tochter Google sei mit ihren Kollegen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bremen abgestimmt. Er basiere auf Informationen der Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur, die in Deutschland für die Durchsetzung des DSA zuständig ist.

DeepSeek speichert nach eigenen Angaben zahlreiche personenbezogene Daten wie Anfragen an die KI oder hochgeladene Dateien auf Rechnern in China. Der Berliner Datenschutz-Beauftragten zufolge fällt DeepSeek unter die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), obwohl das Startup keine Niederlassung in der Europäischen Union (EU) habe. Allerdings sei eine deutschsprachige Version der App in den hiesigen App Stores erhältlich. Ohne europäische Niederlassung hat eine Klage gegen DeepSeek wenig Aussicht auf Erfolg. Auch ein Bußgeld lässt sich bei ausländischen Firmen nur schwer eintreiben.

Quelle: ntv.de, rts

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