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Europäischer Gerichtshof für MenschenrechteRussland wegen Vorgehen gegen Nawalny-Netzwerk verurteilt

16.12.2025, 12:44 Uhr
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(Foto: picture alliance/dpa/TASS)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen seines großangelegten Vorgehens gegen den mittlerweile gestorbenen Kremlkritiker Alexej Nawalny und sein Umfeld verurteilt.

Die koordinierten Maßnahmen der russischen Behörden verletzten etwa die Menschenrechte auf Achtung der Privatsphäre, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit, entschieden die Richterinnen und Richter in Straßburg einstimmig. Die 139 Beschwerdeführer, zu denen Einzelpersonen und Organisationen gehören, wurden dem Gerichtshof zufolge ab 2019 zum Ziel gleichzeitiger administrativer und finanzieller Maßnahmen der russischen Behörden. Es ging demnach um Massendurchsuchungen in Wohnungen und Büros, die Beschlagnahme von Eigentum, das Einfrieren von Bankkonten und die Einstufung der von Nawalny gegründeten Stiftung für die Bekämpfung der Korruption (FBK) als "ausländischer Agent".

Die Organisation legte zahlreiche Korruptionsskandale ranghoher russischer Politiker offen, darunter auch von Kremlchef Wladimir Putin. In Russland ist sie inzwischen als extremistisch verboten. Nawalny starb im vergangenen Jahr im russischen Straflager. Der Menschenrechtsgerichtshof bewertete die Maßnahmen Russlands als "Teil eines konzertierten Vorgehens beispiellosen Ausmaßes", das darauf abgezielt habe, das organisierte demokratische Oppositionsumfeld um Nawalny zu beseitigen. Die offiziellen Begründungen der Behörden, etwa der Kampf gegen Geldwäsche oder Extremismus, seien nicht bewiesen und dienten als Vorwand zur Zerschlagung unabhängiger politischer und zivilgesellschaftlicher Strukturen.

Der Gerichtshof sprach den Beschwerdeführern, darunter Nawalnys Antikorruptions-Stiftung selbst, Beträge zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro zu, hauptsächlich für immaterielle Schäden. Dass sie das Geld tatsächlich bekommen, ist jedoch unwahrscheinlich: Russland erkennt Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs nicht an.

Quelle: ntv.de, dpa

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