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Diskussion über RückkehrregelungFaeser schlägt einmalige Heimatreise ohne Verlust des Schutzstatus für Syrer vor

13.01.2025, 14:20 Uhr
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(Foto: picture alliance/dpa)

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hält es für sinnvoll, syrischen Flüchtlingen eine einmalige Reise in ihr Herkunftsland zu gestatten ohne Auswirkungen auf ihren Schutzstatus in Deutschland. "Es ermöglicht erst freiwillige Rückkehr nach Syrien, wenn sich Menschen auch ein Bild machen können, ob Häuser noch stehen, ob Familienangehörige zum Teil noch leben, zu denen vielleicht lange kein Kontakt mehr bestand und ob sie in ihrer Heimat wirklich sicher sind", sagte Ministeriumssprecher Maximilian Kall in Berlin. Faeser sehe dies ähnlich wie Außenministerin Annalena Baerbock.

Das Innenministerium prüfe daher gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) "pragmatische Wege", damit Menschen, die einmal schauen wollten, wie die Bedingungen vor Ort sind, nach Deutschland zurückkommen könnten und durch die Reise nicht den Schutzstatus abgesprochen bekämen, sagte der Sprecher. Auf Nachfrage erklärte er, bei den Überlegungen für eine Sonderregelung gehe es um eine einmalige Reise nach Syrien.

Baerbock hatte gesagt, nach dem Sturz von Machthaber Baschar al-Assad müsse Flüchtlingen Gelegenheit gegeben werden, vor Ort zu erkunden, ob sich für sie eine dauerhafte Rückkehrmöglichkeit eröffne. Dafür sollte es eine Ausnahmegenehmigung geben. Nach Auffassung des Bundesinnenministeriums ist dafür keine Gesetzesänderung notwendig.

Wenn Schutzberechtigte in ihre Herkunftsländer reisen, gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Voraussetzungen für den Schutz nicht mehr vorliegen. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Reise "sittlich zwingend geboten ist" - etwa bei schweren Krankheiten oder Todesfällen von Familienangehörigen. Ansonsten droht der Verlust des Schutzstatus. Außerdem muss die Reise der Ausländerbehörde vorab angezeigt werden.

Quelle: ntv.de, dpa

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