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Bundesregierung beschließt WärmenetzpaketFernwärme-Ausbau soll erleichtert und Preise transparenter werden

26.08.2026, 15:06 Uhr
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(Foto: Philipp von Ditfurth/dpa)

Die Bundesregierung will den Ausbau von Fernwärme in Deutschland erleichtern.

Dazu beschloss das Kabinett Eckpunkte eines "Wärmenetzpakets". Zudem ist ein neues Wärmenetzgesetz geplant. Ziel sei mehr Planungssicherheit für Unternehmen und Preistransparenz für Verbraucher, teilte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche mit.

Bei der Fernwärme wird die Wärme nicht im Haus, also im Heizungskeller, sondern zentral in einer oder mehreren Anlagen erzeugt und über ein unterirdisches Rohrleitungsnetz in angeschlossene Gebäude geliefert. Dafür können verschiedene Brennstoffe eingesetzt werden. Um CO2-Emissionen zu verringern, sollen verstärkt klimafreundlichere Wärmequellen zum Einsatz kommen.

Bestehende Hemmnisse für den Ausbau und die Nachverdichtung von Wärmenetzen im Gebäudebestand sollten abgebaut werden, so das Ministerium. So soll das sogenannte Kostenneutralitätsgebot geändert werden: Bei einer erheblichen Investition des Vermieters in die Veränderung der Heizungsanlage soll eine monatliche Mehrbelastung des Mieters in Höhe von maximal 50 Cent pro Quadratmeter zulässig sein.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte die Pläne. Die bisherige Regelung habe die Umstellung von Mietshäusern auf Fernwärme seit Jahren zum Erliegen gebracht und Investitionen in klimafreundliche Wärmenetze entscheidend ausgebremst. Der Mietenkompromiss bei der Wärmepumpe werde auf die Fernwärme ausgeweitet. "Die 50-Cent-Regel schmiedet einen Kompromiss zwischen Vermieter und Mieter, sodass für Wärmepumpen und Wärmenetze endlich die gleichen Spielregeln gelten. Das schafft fairen Wettbewerb, wodurch sich eher die Heizung durchsetzen dürfte, die jeweils technisch am besten geeignet ist und sich wirtschaftlich rechnet", sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Alaa Alhamwi dagegen kritisierte, die Kostenneutralität müsse erhalten bleiben. "Wenn ein Gebäude auf Fernwärme umgestellt wird, dürfen Mietende dadurch nicht mit höheren Heizkosten belastet werden", sagte er.

Quelle: ntv.de, dpa

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