Kurznachrichten

KabinettsbeschlussGesetz zum Schutz von Paketboten soll bleiben

30.07.2025, 17:10 Uhr
513322784
(Foto: picture alliance/dpa)

Ein Gesetz zum Schutz von Paketbotinnen und -boten bleibt in Kraft: Das Kabinett beschloss am Mittwoch die Entfristung des Gesetzes zur sogenannten Nachunternehmerhaftung für die Kurier-, Express- und Paketbranche, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte. Es soll die korrekte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen gewährleisten.

Die Regelung war 2019 angesichts des Booms im Onlinehandel eingeführt worden. Dieser Boom hatte dazu geführt, dass Paketdienste immer mehr Aufträge an Subunternehmer abgeben. In diese Konstellation häuften sich Fälle von Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug, häufig zulasten der Beschäftigten.

Die Nachunternehmerhaftung nimmt ein Unternehmen, das ein Subunternehmen beauftragt, in die Pflicht, für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu sorgen. Wenn der Subunternehmer keine Beiträge abführt und diese auch nicht eingetrieben werden können, muss der Hauptunternehmer dafür einstehen.

Das Gesetz war mit befristeter Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2025 beschlossen worden. Die Ampel-Regierung hatte die Entfristung bereits im September 2024 beschlossen - im parlamentarischen Verfahren kam das Gesetz dazu aber aufgrund des Koalitionsbruchs nicht mehr zustande.

Quelle: ntv.de, AFP

Regionales