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Vorschlag veröffentlicht Grüne wollen gesetzlichen Mindestlohn auf über 14 Euro anheben

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(Foto: picture alliance / Zoonar)

Die Grünen wollen den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit zwölf Euro auf über 14 Euro anheben. Darauf laufen am Donnerstag veröffentlichte Vorschläge aus ihrer Bundestagsfraktion für eine Reform der Mindestlohn-Kommission hinaus. Darin kritisieren ihre wirtschaftspolitische Sprecherin Sandra Detzer und der arbeitspolitische Sprecher Frank Bsirske den Beschluss der Mindestlohn-Kommission vom Juni, die Lohnuntergrenze 2024 zunächst um 41 Cent und in einem zweiten Schritt 2025 dann auf 12,82 Euro anzuheben. Dies "konterkariert den breiten politischen Willen, den Mindestlohn auf ein armutsfestes Niveau zu heben", schreiben die Abgeordneten.

Sie schlagen vor, gesetzlich festzuschreiben, dass der Mindestlohn zukünftig "60 Prozent des prognostizierten Medianeinkommens der Vollzeitbeschäftigten nicht unterschreiten darf". Dieses mittlere Einkommen wird als Referenzwert auch in der 2022 beschlossenen EU-Mindestlohnrichtlinie vorgeschlagen. Auf dieser Grundlage müsste der Mindestlohn in diesem Jahr laut dem Papier bei 13,54 Euro liegen. In den Jahren 2024 stiege der Mindestlohn dann auf 14,24 Euro und 14,82 Euro, wenn die Annahmen der Bundesbank zur Lohnentwicklung zutreffen.

Der Beschluss der Mindestlohn-Kommission, in der je drei Vertreter und Vertreterinnen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sitzen, war im Juni nur mit den Stimmen der Arbeitgeber und der Vorsitzenden gefallen. Wie die Gewerkschaften hatte auch SPD-Chef Lars Klingbeil dies kritisiert und die Erwartung geäußert, dass mit der Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie im November nächsten Jahres ein höherer Mindestlohn möglich werde.

Die Grünen wollen durch die Reform auch bewirken, dass sich nicht eine Seite der Kommission mit Hilfe der Vorsitzenden allein durchsetzen kann. Entscheidungen sollten möglichst im Konsens getroffen werden, heißt es in dem Papier. Sie verweisen darauf, dass es bei Schlichtungen in Tarifverhandlungen von Bund und Kommunen zwei Vorsitzende mit wechselndem Stimmrecht gebe.

Quelle: ntv.de, rts

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