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Verlegung am Mittwoch begonnenIrak plant Gerichtsverfahren gegen aus Syrien verlegte IS-Kämpfer

22.01.2026, 11:59 Uhr
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(Foto: dpa)

Im Zuge der Verlegung von inhaftierten mutmaßlichen Mitgliedern der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) aus Syrien in den benachbarten Irak haben die irakischen Behörden rechtliche Schritte gegen die IS-Gefangenen angekündigt.

Die irakische Justiz werde "die üblichen Gerichtsverfahren gegen die Angeklagten einleiten, die in den entsprechenden Justizvollzugsanstalten untergebracht werden", erklärte der Oberste Justizrat. Die USA hatten am Mittwoch mit der Verlegung von IS-Gefangenen aus Syrien in den Irak begonnen. Zunächst seien 150 IS-Kämpfer überführt worden, teilte das für den Nahen Osten zuständige US-Zentralkommando (Centcom) mit. Insgesamt könnten demnach bis zu 7000 mutmaßliche IS-Gefangene verlegt werden. So soll sichergestellt werden, dass die gefangenen Islamisten "in sicheren Hafteinrichtungen bleiben".

Hintergrund der Verlegung ist der Rückzug kurdischer Kräfte aus der kurdischen Autonomieregion im Nordosten Syriens infolge des Vormarschs syrischer Regierungstruppen. In Syrien sitzen tausende mutmaßliche Dschihadisten in sieben Gefängnissen, darunter viele Ausländer. Al-Hol ist das größte Lager für Familien von IS-Kämpfern in der Region. Dort leben etwa 24.000 Menschen, darunter 15.000 Syrer sowie rund 6300 ausländische Frauen und Kinder aus 42 Ländern.

Das Lager war von kurdischen Streitkräften eingerichtet worden, die den Kampf gegen den IS angeführt hatten und von einer internationalen Koalition unterstützt wurden. In dieser Woche erklärte Washington allerdings, dass der Zweck seines Bündnisses mit den SDF weitgehend erfüllt sei.

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump unterstützt nun die neue islamistische Übergangsregierung von Ahmed al-Scharaa. Dessen HTS-Miliz hatte im Dezember 2024 den Sturz des langjährigen Machthaber Baschar al-Assad herbeigeführt. Al-Scharaas Übergangsregierung wird vorgeworfen, die Rechte und die Sicherheit von Minderheiten wie Alawiten, Drusen und Kurden nicht ausreichend zu schützen. Die Menschenrechtslage in dem Land gilt als fragil.

Quelle: ntv.de, AFP

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