Mittelkürzungen von 5,1 Milliarden Euro für 2027Krankenhäuser warnen vor schlechterer Versorgung wegen geplanter Gesundheitsreform

Krankenhäuser und Ärzte warnen vor Einschnitten und einer schlechteren Patientenversorgung durch die von der Regierung geplante Gesundheitsreform.
Krankenhäuser und Ärzte warnen vor Einschnitten und einer schlechteren Patientenversorgung durch die von der Regierung geplante Gesundheitsreform. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wandte sich gegen nach ihrer Einschätzung drohende Mittelkürzungen von 5,1 Milliarden Euro allein im Jahr 2027. Hautärztinnen- und -ärzte warnten vor medizinischen Folgen und zusätzlichen Behandlungskosten durch eine Streichung des regelmäßigen Hautkrebsscreening, wie sie die Reformkommission für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung empfiehlt.
"Die von der Finanzkommission vorgeschlagenen und derzeit in der Koalition diskutierten Maßnahmen sind ein massiver Angriff auf die Krankenhausversorgung in Deutschland", erklärte die DKG. Insgesamt drohten für die Jahre 2026 bis 2030 Kürzungen der Mittel für die Kliniken von fast 15 Milliarden Euro. "Diese Vorschläge bedeuten nichts anderes als ein staatlich veranlasstes Kliniksterben", warnte der DKG-Vorsitzende Gerald Gaß vor "absehbar verheerenden Folgen für Patientinnen und Patienten, aber auch die Beschäftigten in den Kliniken". Die Kürzungen seien "maßlos, realitätsfern und brandgefährlich für die Versorgung in Deutschland", kritisierte die Gesellschaft weiter. Am stärksten getroffen werde der ländliche Raum.
"Das gesetzliche Hautkrebsscreening muss bestehen bleiben und soll qualitativ weiterentwickelt werden", forderte die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG). Sie verwies auf einen deutlichen Anstieg der Hautkrebserkrankungen in den vergangenen Jahren. Daher hätte ein Aussetzen des regelmäßigen Screenings "fatale Folgen", warnte DDG-Präsident Mark Berneburg vor einer höheren Mortalität bei Betroffenen sowie steigenden Kosten für die Krankenkassen, wenn Erkrankungen erst im fortgeschrittenen Stadium erkannt würden.
Derzeit können gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren das Hautkrebsscreening alle zwei Jahre als Früherkennungs-Untersuchung in Anspruch nehmen. Die DDG wies darauf hin, dass die Behandlung von Hautkrebs bei fortgeschrittener Erkrankung oder gar Metastasenbildung mehr als das Zehnfache koste als bei einer frühzeitigen Diagnose mit guten Heilungschancen. Durch das Screening hätten Patientinnen und Patienten "eine günstigere Prognose und eine verbesserte Überlebenswahrscheinlichkeit".
Gegen pauschale Ausgabenkürzungen bei ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten wandte sich der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ). Der Bund solle vielmehr "alles dafür tun, dass die Prävention gestärkt wird und Vorsorgen und Impfungen von möglichst vielen Menschen in Anspruch genommen werden, um langfristig hohe Krankheitskosten zu sparen", forderte der Verbandspräsident Michael Hubmann. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf für die Reform. Die Neuregelung soll nach den Plänen der Koalition am 29. April vom Kabinett beschlossen werden.