Beteiligung an "unerwünschten" OrganisationMoskauer Gericht ordnet Festnahme von Tochter des ermordeten Putin-Kritikers Nemzow an

Ein Gericht in Moskau hat in Abwesenheit einen Haftbefehl gegen die Tochter des vor elf Jahren ermordeten Putin-Kritikers Boris Nemzow erlassen.
Ein Gericht in Moskau hat in Abwesenheit einen Haftbefehl gegen die Tochter des vor elf Jahren ermordeten Putin-Kritikers Boris Nemzow erlassen. Schanna Nemzowa werde die Beteiligung an einer in Russland als "unerwünscht" eingestuften Organisation vorgeworfen, teilte die Gerichtsbehörde am Freitag mit. Nemzow war einer der prominentesten Oppositionspolitiker und Gegner von Präsident Wladimir Putin. Seine Tochter hatte Russland nach seinem Tod im Jahr 2015 verlassen. Sie ist Mitbegründerin der "Boris-Nemzow-Stiftung für die Freiheit" mit Sitz in Bonn. Russland hatte die Organisation im Jahr 2024 für "unerwünscht" erklärt und ihre Arbeit im Land verboten.
Nemzowa reagierte auf Facebook ironisch auf die Entscheidung: "Ich bin jetzt berühmt", schrieb sie. Bei der als "unerwünscht" eingestuften Organisation handele es sich um die von ihr 2015 in Deutschland gegründete Boris-Nemzow-Stiftung in Bonn. Dorthin sei sie am Freitag gereist.
Russland stuft regelmäßig Organisationen als "unerwünscht" ein, die nach Darstellung der Behörden die verfassungsmäßige Ordnung oder die nationale Sicherheit gefährden. Für die Finanzierung solcher Aktivitäten drohen bis zu fünf Jahre Haft, für die Organisation der Tätigkeit bis zu sechs Jahre Gefängnis. Boris Nemzow war einer der schärfsten Kritiker von Putin und wurde am 27. Februar 2015 auf einer Brücke nahe dem Kreml erschossen. Der 55-Jährige hatte an einem Bericht über die Rolle des russischen Militärs im Ukraine-Konflikt gearbeitet. Ein Jahr zuvor hatte Russland die ukrainische Halbinsel Krim annektiert. Ein russisches Gericht verurteilte 2017 fünf tschetschenische Männer wegen Mordes. Unterstützer des Politikers erklärten jedoch, die Hintermänner und Organisatoren der Tat seien nie zur Rechenschaft gezogen worden.