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Nach VerfassungsgerichtsurteilInnenminister Dobrindt plant höhere Besoldung für Bundesbeamte

15.04.2026, 11:44 Uhr
Dobrindt

Zur Umsetzung von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts plant Innenminister Alexander Dobrindt eine höhere Besoldung von Beamtinnen und Beamten des Bundes.

Das Innenministerium legte dazu einen Gesetzentwurf vor, der den Haushalt des Bundes zusätzlich voraussichtlich in diesem Jahr mit 3,39 Milliarden Euro und 2027 mit 3,52 Milliarden Euro belastet. Rückwirkend für das vergangene Jahr kommen noch einmal gut 707 Millionen Euro hinzu.

"Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge" sollen demnach zuerst rückwirkend zum 1. April 2025 um drei Prozent linear angehoben werden. In einem zweiten Schritt sollen die Bezüge dann zum 1. Mai 2026 neu festgesetzt - "unter Berücksichtigung der Neustrukturierung der Grundgehaltstabellen". Dabei wird laut Entwurf sichergestellt, dass die Bezüge "nominell nicht geringer ausfallen als wären die Bezüge um 2,8 Prozent angehoben worden".

Zuerst hatte der "Spiegel" über den Gesetzentwurf berichtet. Bislang handelt es sich um einen sogenannten Referentenentwurf, ein Regierungsentwurf wurde nach Angaben des Innenministeriums noch nicht verabschiedet.

In dem Gesetzentwurf wird zur Begründung für die neue Besoldungsstruktur auf Vorgaben aus Karlsruhe verwiesen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im November geurteilt, dass viele Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin jahrelang zu schlecht bezahlt wurden. Die Besoldung der Landesbeamten war demnach zwischen 2008 und 2020 größtenteils verfassungswidrig.

"Diese und weitere Maßgaben" des Gerichts entfalteten "mittelbar auch Wirkung für den Bund", heißt es nun in dem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums. Sie müssten daher bei der Anpassung der Bezüge berücksichtigt werden. Außerdem verweist der Entwurf auf "historische gesamtstaatliche Herausforderungen", vor denen das Land stehe. Daher sei über die Umsetzung der Rechtsprechung hinaus eine umfassendere Reform der Besoldungsstruktur erforderlich.

Quelle: ntv.de, AFP

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