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Neue Idee bei FehlzeitenRegierungskommission empfiehlt stufenweise Arbeitsunfähigkeit zur Senkung von Krankheitsausfällen

01.04.2026, 11:25 Uhr
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(Foto: picture alliance/dpa)

In der Debatte über Krankheitsausfälle im Job empfiehlt die Regierungskommission für Einsparungen im Gesundheitswesen die Einführung einer "stufenweisen Arbeitsunfähigkeit".

Dabei solle eine Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit zu 100 Prozent, zu 75 Prozent, zu 50 Prozent oder zu 25 Prozent durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte in enger Abstimmung mit der betroffenen Person vorgenommen werden, schlägt das Expertengremium vor.

Dadurch werde sowohl ein teilweiser Verbleib im Arbeitsprozess als auch eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtert - wenn die Stelle dafür geeignet sei, schreibt die vom Gesundheitsministerium eingesetzte Kommission in ihrem ausführlichen Bericht. Dazu gehören sollten fortlaufende Anpassungen der Einstufung bei Änderungen des Gesundheitszustands. "Gleichzeitig kann eine frühere und stabilere Rückkehr in den Arbeitsprozess langfristig auch zur Stabilisierung der solidarisch finanzierten Krankengeldausgaben beitragen."

Das deutsche Sozialrecht kenne lediglich eine volle Arbeitsfähigkeit oder eine volle Arbeitsunfähigkeit, heißt es in dem Bericht. In anderen Ländern etwa in Skandinavien bestehe die Möglichkeit einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit mit positiven Effekten für die einzelnen Versicherten und die Volkswirtschaft. "Gerade bei chronischen Erkrankungen oder längeren Genesungsprozessen besteht häufig eine teilweise, aber nicht vollständige Arbeitsfähigkeit, so dass Versicherte mit reduziertem Stellenanteil weiterarbeiten können."

Die Experten weisen auch auf Befürchtungen hin, dass Arbeitgeber Druck ausüben könnten, dass man trotz Erkrankung teilweise arbeite. Dies könne zur Verschleppung von Krankheiten und Chronifizierung führen. "Die Grenze der eigenen Belastbarkeit einzuhalten, kann für Arbeitnehmende schwierig sein." Daher sei entscheidend, dass die Arbeitsfähigkeitseinschätzung primär auf medizinischer Basis erfolge und die Zustimmung der Betroffenen voraussetze.

Quelle: ntv.de, dpa

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