"Werk mit umstrittenem Inhalt" Oberverwaltungsgericht stoppt Warnhinweise in Stadtbücherei Münster
08.07.2025, 16:02 Uhr
(Foto: dpa)
Die Stadtbücherei in Münster muss einem Gerichtsbeschluss zufolge Warnhinweise aus zwei Exemplaren eines Buchs entfernen. Der Einordnungshinweis verletze den Autor in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit sowie in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster laut Mitteilung vom Dienstag. Die Beschwerde eines Autors gegen einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster hatte damit Erfolg.
Die Stadtbücherei Münster hatte 2024 zwei Bücher ihres Bestands mit einem sogenannten Einordnungshinweis versehen. Dort hieß es, dass es sich um ein "Werk mit umstrittenem Inhalt" handle, das "aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt" werde.
Das OVG bewertete diesen Hinweis nun als rechtswidrig. In dem Buch enthaltene Meinungen würden dadurch abgewertet. Der Hinweis könne zudem potenzielle Leser abschrecken. Bibliotheken dürften Bücher anschaffen oder eine Anschaffung ablehnen, betonte das Gericht weiter. Sie dürften aber keine negativen Wertungen am Bestand anbringen.
Die gesetzlichen Vorgaben zielen demnach darauf, den Bibliotheksnutzern "als mündigen Staatsbürgern eine selbstbestimmte und ungehinderte Information zu ermöglichen", hieß es weiter. Die Meinungsbildung solle dabei ohne Lenkung möglich sein. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Quelle: ntv.de, AFP