Nordrhein-WestfalenWie Eltern an Geld für Mittagessen und Klassenfahrten kommen

Nordrhein-Westfalen verlängert den Härtefallfonds für Zuschüsse zu Mittagessen und Klassenfahrten. Wer kann jetzt Unterstützung beantragen und wie funktioniert das Verfahren?
Düsseldorf (dpa/lnw) - Einkommensschwache Eltern, die einen staatlichen Zuschuss für Mittagessen in Kita und Schule oder für die Klassenfahrt ihres Kindes benötigen, können in Nordrhein-Westfalen auch künftig Hilfe erhalten. Die Landesregierung verlängert den Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit". Das Düsseldorfer Sozialministerium erklärt in einer Mitteilung, wie das geht.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Eltern können ihre Anträge für das jeweilige Schul- beziehungsweise Kindergartenjahr möglichst direkt zum Schuljahresbeginn bei der zuständigen Gemeinde stellen.
Wer hat Chancen auf einen Zuschuss?
Voraussetzung für die Unterstützung aus dem Fonds ist, dass Familien trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, sich aber in einer ähnlich schwierigen finanziellen Situation befinden.
Wie hoch ist die Förderung?
Für Mittagessen werden bis zu 1.080 Euro pro Kind und Schuljahr gewährt.
Für mehrtägige Klassenfahrten sind bis zu 150 Euro pro Kind und Schuljahr möglich.
Müssen Eltern einen Eigenanteil beisteuern?
Nein.
Worum geht es bei dem Programm?
"Steigende Preise für Energie und Lebensmittel sind besonders für Familien herausfordernd und belasten vor allem diejenigen, deren Einkommen schon vorher kaum für das Nötigste gereicht hat", stellte NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) fest. "Kein Kind soll außen vor bleiben, nur weil das Geld zuhause knapp ist, deshalb verlängern wir den Härtefallfonds um weitere zwei Jahre." Auch für die Schuljahre 2026/27 sowie 2027/28 stünden somit eine Million Euro pro Jahr bereit.
SPD-Oppositionsführer Jochen Ott macht sich für eine umfassende Lösung stark: "Jedes Kind soll eine gesunde Mahlzeit bekommen - ohne Anträge, ohne Bürokratie und unabhängig vom Einkommen der Eltern." Bislang kämen die Leistungen bei einem Großteil der Bedürftigen gar nicht an, kritisierte er.
Wo gibt es mehr Informationen über Anträge und Bedingungen?
Über das schon seit 2011 existierende Förderprogramm gibt es weitere detaillierte Informationen, Antragsformulare sowie kompakte Fragen und Antworten auf der Homepage des NRW-Sozialministeriums unter der Adresse https://www.mags.nrw/alle-kinder-essen-mit.