Weitergabe von Nowitschok-FormelÖsterreichischer Ex-Spitzenbeamter Peterlik freigesprochen

Ein ehemaliger Spitzenbeamter im österreichischen Außenministerium ist von einem Gericht in Wien von dem Vorwurf vollständig entlastet worden, vertrauliche Dokumente in der Affäre um den mit dem Nervengift Nowitschok vergifteten russischen Doppelagenten Sergej Skripal weitergegeben zu haben.
Das Gericht sprach den ehemaligen Diplomaten Johannes Peterlik am Mittwoch frei, wie ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur AFP mitteilte. Die Staatsanwaltschaft kündigte ihm zufolge an, das Urteil anzufechten. Das Gericht in der österreichischen Hauptstadt zeigte sich überzeugt, dass der ehemalige Diplomat Johannes Peterlik "kein strafbares Verhalten gesetzt" habe, zitierte die österreichische Nachrichtenagentur APA am Mittwoch die zuständige Richterin.
Die Anklage hatte Peterlik im vergangenen Oktober "Amtsmissbrauch und Verletzung der Geheimhaltungspflicht" vorgeworfen. Peterlik, der von 2018 bis 2020 als ranghöchster Beamter im österreichischen Außenministerium tätig war, habe demnach im Oktober 2018 "ohne dienstliche Erfordernis" einen geheimen Bericht angefordert, der auch die Formel für das Nervengift Nowitschok enthielt. Nowitschok wurde während des Kalten Krieges in der Sowjetunion entwickelt. Der Bericht der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) enthielt demnach auch Informationen über die Vergiftung des ehemaligen russischen Doppelagenten Skripal im März 2018 in England.
Peterlik soll laut Anklage damals einem ehemaligen österreichischen Beamten namens Egisto Ott mehrere OPCW-Dokumente gezeigt haben, der diese dann laut APA abgefilmt haben soll. Ott, ein ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter, wurde im August wegen Spionage für Russland angeklagt.
Ins Rollen gebracht wurden die Ermittlungen im Zuge der Untersuchungen zum Wirecard-Skandal: So hatte der untergetauchte Wirecard-Manager Jan Marsalek mit den geheimen OPCW-Dokumenten geprahlt. Der gebürtige Österreicher soll die Dokumente von Ott erhalten haben. Laut einer im vergangenen Monat veröffentlichten internationalen Medienrecherche lebt Marsalek derzeit unter falscher Identität in Moskau.
In der Urteilsbegründung hieß es laut APA, dass Peterlik indes nur den einen Bericht aus dienstlichem Interesse angefordert hatte, nachdem er sich mit dem damaligen russischen Botschafter in Wien getroffen habe. Dazu war er demnach in seiner Position befugt. Zudem sprach das Gericht einem wesentlichen Belastungszeugen die Glaubwürdigkeit ab. Die Aussage des ehemaligen Geheimdienstmitarbeiters Ott, er habe den Bericht "in seinem Briefkasten" gefunden, wurde laut APA vom Gericht nicht in Zweifel gezogen.