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14 Klauseln seien unzulässigRyanair erleidet vor Österreichs Obersten Gerichtshof eine Niederlage im Streit um Zusatzgebühren

29.06.2026, 15:30 Uhr
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A Shell tanker truck refuels a Ryanair aircraft at Eindhoven Airport, Netherlands April 24, 2026. REUTERS/Piroschka van de Wouw (Foto: REUTERS)

Der irische Billigflieger Ryanair hat vor dem österreichischen Obersten Gerichtshof (OGH) eine Niederlage im Streit um Zusatzgebühren erlitten.

Der irische Billigflieger Ryanair hat vor dem österreichischen Obersten Gerichtshof (OGH) eine Niederlage im Streit um Zusatzgebühren erlitten. Das Höchstgericht erklärte 14 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluglinie für unzulässig, wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Montag mitteilte. Die Verbraucherschützer hatten das Verfahren im Auftrag des Sozialministeriums geführt. Laut dem Urteil sind die Bestimmungen intransparent oder gröblich benachteiligend. Zu den betroffenen Bestimmungen zählen unter anderem Klauseln zu einer Check-in-Gebühr von 55 Euro am Flughafen, 15 Euro für das Ausdrucken der Bordkarte, eine Kleinkindergebühr von 25 Euro sowie eine Namensänderungsgebühr von bis zu 160 Euro. Problematisch war dem Gericht zufolge unter anderem, dass Ryanair Gebühren auch in Konstellationen vorsah, bei denen die Ursachen bei der Fluglinie selbst liegen konnten.

"Der OGH stellt klar, dass Zusatzgebühren transparent darzustellen sind und Konsumenten nicht unsachlich benachteiligen dürfen", sagte die Leiterin der VKI-Rechtsabteilung, Petra Leupold. Nach Darstellung des VKI eröffnet das Urteil auch Möglichkeiten für Rückforderungen bereits bezahlter Gebühren; der Verein stellt dafür einen Musterbrief bereit.

Ryanair wies die Darstellung der Verbraucherschützer jedoch in Teilen zurück. Der OGH habe weder die Preisgestaltung der Airline für rechtswidrig erklärt, noch verlange das Gericht rückwirkende Erstattungen an die Kunden, teilte eine Sprecherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters mit. Der VKI sei mit entsprechenden Forderungen in zwei Instanzen gescheitert.

Ungeachtet dessen darf Ryanair die beanstandeten Klauseln in Österreich binnen drei Monaten nicht mehr verwenden und muss das Urteil auf seiner Website sowie in der Tageszeitung "Kronen Zeitung" veröffentlichen

Quelle: ntv.de, RTS

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