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Urteil zu illegalen Online-GlücksspielSpieler können Verluste von Anbietern zurückfordern

16.04.2026, 15:09 Uhr
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Spieler aus Deutschland dürfen verlorene Einsätze aus illegalen Online-Glücksspielen von den Anbietern zurückfordern.

Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Im konkreten Fall ging es um eine Klage gegen maltesische Anbieter in Malta.(Az. C-440/23)

Ein Spieler aus Thüringen nahm zwischen Juni 2019 und Juli 2021 an virtuellen Glücksspielen teil. Bis Juli 2021 waren Online-Glücksspiele nach deutschem Recht bis auf einige Ausnahmen verboten. Die Angebote der maltesischen Firmen - virtuelle Automatenspiele und Wetten auf den Ausgang von Lotterieziehungen - fielen unter das Verbot. Allerdings hatten die Anbieter Lizenzen aus Malta.

Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurde das generelle Verbot in Deutschland abgeschafft. Bestimmte Online-Glücksspiele dürfen demnach angeboten werden, wenn zuvor eine Genehmigung eingeholt wurde.

Der Spieler klagte zunächst in Deutschland, trat seinen Anspruch aber später an einen Rechtsdienstleister ab, der wiederum in Malta klagte. Das maltesische Gericht war sich nicht sicher, ob Deutschland die Spiele überhaupt verbieten durfte. Es fragte den EuGH, ob das Verbot mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar sei, wenn die Anbieter bereits eine Lizenz aus Malta hatten.

Der EuGH stellte sich in seiner Antwort auf die Seite Deutschlands. Er verwies auf die größeren Gefahren für Spieler durch Online-Glücksspiele, die ständig zugänglich seien und allein, anonym und ohne soziale Kontrolle gespielt würden. Sie seien attraktiv für junge Menschen und schutzbedürftige Gruppen. Es sei ein legitimes Ziel, den Spieltrieb in kontrollierte Bahnen zu lenken und Schwarzmärkten entgegenzuwirken.

Deutschland durfte die Online-Spiele also verbieten. Auch die Klage auf Erstattung der verlorenen Einsätze ist erlaubt, wenn die Spiele am Wohnsitz verboten waren, wie der EuGH hinzufügte.

Um Sportwetten ging es in diesem Fall nicht. Dazu steht in Luxemburg noch ein Urteil aus. Die europäischen Richterinnen und Richter sollen darin dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe antworten, der vor einem Grundsatzurteil steht und zunächst dem EuGH europarechtliche Fragen stellte. Wann diese beantwortet werden, ist noch offen.

Quelle: ntv.de, AFP

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