"Dr. Rick und Dr. Nick"Werbebilder für Schönheitsbehandlungen - BGH verhandelt

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Donnerstag (12.00 Uhr) darüber, ob für minimalinvasive Schönheitsbehandlungen mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden darf. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagt gegen die Schönheitsklinik Aesthetify von den zwei bekannten Medizin-Influencern "Dr. Rick und Dr. Nick", weil sie solche Vergleichsbilder auf ihrer Webseite und bei Instagram veröffentlichte.
Das Unternehmen mit Sitz in Recklinghausen bietet ästhetische Behandlungen wie Nasenkorrekturen oder Lippenunterspritzungen an. Die Verbraucherzentrale argumentiert, die Werbung dafür mit Vorher-Nachher-Bildern verstoße gegen das Heilmittelwerbegesetz. Dieses verbietet solche Darstellungen für "operative, plastisch-chirurgische Eingriffe", wenn diese medizinisch nicht notwendig sind und sich an Laien richten.
Nach Ansicht der Geschäftsführer Henrik Heüveldop ("Dr. Rick") und Dominik Bettray ("Dr. Nick") fallen die minimalinvasiven Behandlungen, die Aesthetify an sechs Standorten in Deutschland anbietet, nicht unter das gesetzliche Verbot für Vergleichsbilder. Denn es handele sich eben nicht um operative plastisch-chirurgische Eingriffe. Minimalinvasive Behandlungen hätten "ein ganz anderes Risikoprofil", das eher mit einer Tätowierung oder einem Ohrloch-Piercing vergleichbar sei, sagten sie im Gespräch mit der dpa.
Das Oberlandesgericht Hamm hatte der Klage der Verbraucherzentrale im August 2024 stattgegeben. Es entschied, dass die Eingriffe als operative plastisch-chirurgische Eingriffe einzustufen sind. Die Praxis hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Ob der BGH am Donnerstag schon ein Urteil fällt, ist unklar. (Az. I ZR 170/24)