Verurteilung vermieden Bank steuert auf Einigung mit Fiskus zu
30.01.2020, 20:17 Uhr
Die Privatbank Warburg könnte mit einer Einigung Millionen sparen und ihr Beispiel Geschichte machen.
(Foto: imago/Chris Emil Janßen)
Investoren nehmen dem deutschen Staat durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte jahrelang Milliarden Euro ab. Nun stehen einige Akteure zwar vor Gericht. In einem Prozess deutet sich eine Einigung an. Sie könnte Signalwirkung haben.
Die Hamburger Privatbank Warburg steht einem Medienbericht zufolge vor einer außergerichtlichen Einigung mit den Hamburger Finanzbehörden im Fall von Cum-Ex-Geschäften. Die Bank sei bereit, 75 Millionen Euro sowie einen zweiten höheren Millionenbetrag an den Fiskus zurückzuzahlen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Auf diesem Weg könnte die Bank dem Landgericht Bonn zuvorkommen.
Dort läuft der erste Cum-Ex-Strafprozess in Deutschland. Angeklagt sind zwei britische Ex-Investmentbanker wegen schwerer Steuerhinterziehung. Fünf Finanzfirmen, darunter zwei Gesellschaften der Warburg-Gruppe, sind am Prozess beteiligt. Laut dem Bericht hat die Kammer angedeutet, dass die fünf Unternehmen mit der Einziehung der vereinnahmten Gelder in Höhe von etwa 400 Millionen Euro rechnen müssen.
Einigt sich Warburg mit den Behörden, bevor in Bonn ein Urteil gesprochen wird, käme die Bank voraussichtlich günstiger davon. Die Bank soll im großen Stil daran mitgewirkt haben, den Staat beim Handel von Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende zu betrügen. Warburg bestreitet das. Im Bonner Prozess geht es für die Bank laut Anklage, je nach Sichtweise, im Extremfall um bis zu 275 Millionen Euro. Das Gericht könnte je nach Berechnung noch auf andere Summen kommen.
Der deutsche Staat soll durch Cum-Ex-Geschäfte über zehn Milliarden Euro verloren haben. Gelänge Warburg die Einigung mit den Hamburger Finanzbehörden, könnten andere Banken ähnliches versuchen. Dem Fiskus entginge so möglicherweise viel Geld, denn wird eine Bank vor Gericht ordentlich verurteilt, drohen ihr mitunter weitaus höhere Strafzahlungen als bei einer gütlichen Einigung.
Warburgs Anwälte hatten im Prozess erklärt, die Verantwortlichen der Warburg-Gruppe wollten "auf keinen Fall" einen Vorteil aus solchen Aktiengeschäften ziehen. Die Bank sei daher in Gesprächen mit den Finanzbehörden, mit dem Ziel, alle Gewinne aus den Geschäften unverzüglich zurückzuzahlen. Weder Warburg noch das Finanzamt Hamburg wollten den Stand dieser Gespräche kommentieren. Auch das Bundesfinanzministerium lehnte eine Stellungnahme ab.
Quelle: ntv.de, lwe