Wirtschaft

DB muss Konkurrenz Platz machenNetzagentur erlaubt Unternehmen Italo auf deutschen Schienen

17.07.2026, 14:08 Uhr
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Italo will in Deutschland vor allem auf stark frequentierten Strecken Züge fahren lassen. (Foto: picture alliance / NurPhoto)

Zu spät, zu voll, zu teuer - die Deutsche Bahn ist vieles, aber damit fast alleine auf deutschen Strecken. Das soll sich ändern. Die Bundesnetzagentur macht den Weg für den Markteintritt von Italo frei. Das zukünftige "Trassen-Teilen" stößt jedoch nicht nur auf Begeisterung.

Die Bundesnetzagentur hat den Weg für einen Markteintritt des italienischen Bahnunternehmens Italo im Fernverkehr in Deutschland frei gemacht. Mit aktuellem Beschluss werde die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB Infrago, dazu verpflichtet, auf wichtigen Fernverkehrsstrecken Platz für Konkurrenten einzuräumen, wie die Bonner Behörde mitteilte. Diese Wettbewerbsklausel soll demnach für die Erstellung des Netzfahrplans für 2028 wirksam werden.

Ab dann will Italo Fernzugverbindungen auf den stark frequentierten und daher besonders profitablen Strecken von München über Köln nach Dortmund und von München nach Berlin anbieten. Bislang wird der Fernverkehr in Deutschland von der DB dominiert. Die Bundesnetzagentur schlug Ende Juni besagte Wettbewerbsklausel bei den Regeln für die Trassenvergabe durch die Infrago vor, die den Markteintritt ermöglichen soll. Nun wurde sie beschlossen.

Mindestens ein Viertel der Schienen an die Konkurrenz

Im Detail ist vorgesehen, dass Infrago die Trassen auf stark befahrenen Korridoren künftig nur noch zu maximal 60 bis 75 Prozent an ein einziges Unternehmen vergeben darf, die DB muss somit mindestens ein Viertel an die Konkurrenz abgeben. Beim genauen Prozentwert hat die Infrago somit dennoch einen Spielraum. "Auf diese Weise ist sichergestellt, dass mindestens ein Wettbewerber der DB Fernverkehr AG tatsächlich verkehren kann", erklärte die Bundesnetzagentur.

Die Behörde sei sich bewusst, "dass die Entscheidung einen Umbruch im Schienenpersonenfernverkehr einleiten kann", erklärte die Netzagentur. "Mehr Wettbewerb hat das Potenzial, bessere Angebote für die Fahrgäste zu schaffen", argumentierte Behördenchef Klaus Müller. "Wir sind überzeugt, dass unsere Entscheidung den Wettbewerb im Fernverkehr in Bewegung bringen wird."

DB hält Beschluss für "rechtlich fragwürdig"

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur stößt jedoch auch auf Kritik. Aus einer Stellungnahme der Infrago geht hervor, dass das Unternehmen die Entscheidung für rechtlich fragwürdig hält. "Wir werden den Beschluss der Bundesnetzagentur ausführlich prüfen und bewerten", teilte die Bahn dazu mit.

In der Stellungnahme wirft die Infrago der Behörde "durchgehende Verfahrens- und Aufklärungsfehler" vor. Es fehle die tatbestandliche Grundlage für ein regulatorisches Eingreifen seitens der Behörde. Schließlich sei die Vergabe von Trassenkapazitäten durch die Infrago an Wettbewerber bisher rechtlich nicht beanstandet worden.

Bundesländer äußern Kritik

Bedenken haben aber auch die Bundesländer, wie aus mehreren Stellungnahmen hervorgeht. Das Land Bayern etwa befürchtet, dass insbesondere der Regionalverkehr (SPNV) in der Fläche leiden werde, wenn die Entscheidung der Bundesnetzagentur Bestand habe.

"Im Gegensatz zur Bundesnetzagentur befürchte ich durchaus, dass der SPNV gerade dort in Mitleidenschaft gezogen wird, wo künftig mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen um lukrative Trassen konkurrieren werden", schreibt Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter in dem Papier.

Brandenburg fürchtet um schwach ausgelastete Strecken

Das Land Brandenburg wiederum warnt vor einer Angebotsreduzierung des Fernverkehrs in der Fläche. "Ein zentrales Problem besteht darin, dass sich der Fernverkehr künftig verstärkt auf wirtschaftlich attraktive Strecken und Trassen fokussieren dürfte", heißt es in der Stellungnahme des Landes. "Die bisherige Quersubventionierung schwach ausgelasteter Fernverkehrsverbindungen durch Einnahmen aus lukrativen Strecken entfällt."

Geändert haben die Stellungnahmen gleichwohl nichts. Der Beschluss der Behörde steht unverändert. Beteiligte wie die Bahn könnten nun rechtlich gegen den Beschluss beim Verwaltungsgericht in Köln vorgehen. Was das für den von Italo für 2028 anvisierten Marktantritt bedeutet, ist offen.

Quelle: ntv.de, kaz/AFP/dpa

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