Wirtschaft

Marktmacht missbraucht? Bundeskartellamt knöpft sich Amazon vor

Amazon ist Anbieter und Marktplatz-Betreiber. Für letzteres interessieren sich nun die Kartellwächter.

Amazon ist Anbieter und Marktplatz-Betreiber. Für letzteres interessieren sich nun die Kartellwächter.

(Foto: picture alliance / Uwe Zucchi/dp)

Wie geht Deutschlands größter Online-Marktplatzbetreiber mit seinen Händlern um? Die Wettbewerbshüter im Bundeskartellamt schauen nun genauer hin. Es geht um Haftungsregeln, Rezensionen und Sperrungen.

Das Bundeskartellamt nimmt den Online-Riesen Amazon ins Visier. Die Behörde habe ein Missbrauchsverfahren gegen den US-Konzern eingeleitet, teilten die Wettbewerbshüter mit. Im Mittelpunkt steht dabei Amazon.de, der mit Abstand größte Online-Marktplatz in der Bundesrepublik. Das Kartellamt wolle die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern dort untersuchen, hieß es.

Amazon
Amazon 232,33

Denn Amazon nimmt eine Doppelrolle ein - der US-Konzern ist selbst der mit Abstand größte Online-Händler in Deutschland und betreibt dazu noch einen Internet-Marktplatz, auf dem Waren anderer Anbieter verkauft werden.

Die Kartellwächter gehen Beschwerden von Händlern nach, die Waren auf dem Marktplatz anbieten. Das Amt arbeitet dabei auch mit der EU-Kommission zusammen. "Wir werden prüfen, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutzt", kündigte Kartellamtschef Andreas Mundt an: "Die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern werden damit umfassend auf den Prüfstand gestellt." Von Amazon war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Geldstrafe unwahrscheinlich

Die möglicherweise missbräuchlichen Geschäftsbedingungen beträfen unter anderem Haftungsregeln zu Lasten der Händler im Zusammenhang mit Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, Regeln zu Produktrezensionen, intransparenten Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten, teilte das Kartellamt mit. Erhärtet sich der Verdacht im Zuge des Missbrauchsverfahrens, könnte das Kartellamt den US-Konzern dazu zwingen, die beanstandeten Praktiken zu beenden. Eine Geldstrafe ist dabei allerdings nicht zu erwarten.

Im September hatte bereits die Europäische Kommission erklärt, sie nehme Amazon wegen des Umgangs mit den Verkaufsdaten von Händlern auf seiner Markt-Plattform unter die Lupe. Das Verfahren des Bundeskartellamts und das Verfahren der Kommission ergänzten sich, teilte die Bonner Behörde mit.

Mundt hatte immer wieder angekündigt, den Internet-Riesen genau auf die Finger schauen zu wollen. "Unser Hauptaugenmerk gilt dem Schutz des Wettbewerbs in der Digitalwirtschaft", hatte er angekündigt. Die Behörde ziele darauf ab, Märkte offen zu halten und die Interessen der Verbraucher zu schützen. Das Kartellamt ermittelt auch gegen Facebook. Eine Entscheidung wird hier Anfang 2019 erwartet.

Quelle: ntv.de, jwu/rts

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen