Wirtschaft

Milliarden-Deal könnte platzen Chinesischer Rosneft-Investor festgesetzt

Laut einer Quelle wird gegen den 40-Jährigen wegen "wirtschaftlicher Probleme" ermittelt.

Laut einer Quelle wird gegen den 40-Jährigen wegen "wirtschaftlicher Probleme" ermittelt.

(Foto: REUTERS)

Ye Jianming ist in China ein erfolgreicher Geschäftsmann. Zuletzt kündigte der 40-Jährige an, Rosneft-Anteile kaufen zu wollen. Doch nun wird der Ölunternehmer festgenommen - auch der Deal mit dem russischen Energiekonzern könnte platzen.

Ein chinesischer Ölunternehmer, der gerade für neun Milliarden US-Dollar einen Anteil am russischen Ölkonzern Rosneft kauft, ist nach Medienberichten festgenommen worden. Ye Jianming sei auf direkte Anweisung von Staats- und Parteichef Xi Jinping am 16. Februar wegen laufender Ermittlungen zum Verhör festgesetzt worden, berichtete die Hongkonger Zeitung "South China Morning Post".

Die US-Finanznachrichtenagentur Bloomberg zitierte eine Quelle, laut der gegen den 40-Jährigen wegen "wirtschaftlicher Probleme" ermittelt werde. Seine CEFC China Energy Company hatte im September angekündigt, 14 Prozent an dem russischen Energiekonzern Rosneft von der Glencore Gruppe zu übernehmen. Das chinesische Wirtschaftsmagazin "Caixin" berichtete, der Deal könnte platzen, falls CEFC nicht bis Ende Februar das Geld zusammenbekommen haben sollte.

Die Nachricht von der Festnahme ließ die Kurse von gelisteten CEFC-Unternehmen an den Börsen in Hongkong, Singapur sowie Shenzhen und Shanghai absacken. Ye Jianming hatte das Unternehmen 2002 gegründet und galt als einer der erfolgreichsten privaten Geschäftsleute Chinas. Sein Aufstieg war vielen Beobachtern aber rätselhaft.

Seit 2015 kaufte CEFC Unternehmen und Beteiligungen im Energiesektor im Nahen Osten, Afrika und Europa. Der Umsatz seines Imperiums wurde 2015 mit 263 Milliarden Yuan, heute 34 Milliarden Euro, angegeben. Die staatliche China Development Bank, die vor allem Projekte im nationalen Interesse finanzieren sollte, ist nach Angaben von CEFC einer der größten Geldgeber.

Quelle: ntv.de, jki/dpa

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