Wirtschaft

Karlsruhe lehnt Antrag ab Cum-Ex-Strippenzieher Hanno Berger scheitert mit Beschwerde

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Berger bei der Urteilsverkündung im Mai 2023.

Berger bei der Urteilsverkündung im Mai 2023.

(Foto: picture alliance/dpa/dpa-pool)

In Deutschland ist juristisch für Hanno Berger das Ende der Fahnenstange erreicht: Das Bundesverfassungsgericht lehnt seine Beschwerde gegen die Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung ab. Für Cum-Ex-Geschäfte soll er acht Jahre hinter Gitter. Es sei denn, Straßburg erhört ihn.

Der Cum-Ex-Architekt Hanno Berger ist im Kampf gegen eine lange Haftstrafe wegen schwerer Steuerhinterziehung auch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Eine Verfassungsbeschwerde von Berger sei nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. "Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht hinreichend begründet worden ist." Die Entscheidung sei unanfechtbar.

Das Landgericht Bonn hatte Berger im Dezember 2022 wegen drei Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. Bergers Verteidiger wollte das Urteil wegen mutmaßlicher Verfahrensfehler kippen, doch der Bundesgerichtshof verwarf die Revision im Herbst. Dagegen hatte Berger Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Mehr zum Thema

Mit der Niederlage in Karlsruhe ist nun der Rechtsweg für ihn in Deutschland ausgeschöpft, es bleibt noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Berger soll treibende Kraft hinter den Cum-Ex-Aktiengeschäften in Deutschland gewesen sein, die den Fiskus mindestens zehn Milliarden Euro gekostet haben sollen.

Bei den Steuerdeals wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenansprüche zwischen Investoren hin- und hergeschoben. Am Ende des Verwirrspiels erstattete der Fiskus Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Lange war unklar, ob Cum-Ex-Deals illegal waren. Erst 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

Quelle: ntv.de, als/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen