Französischer Verlag gewinntEU-Gericht untersagt Waffenhändler Markenrecht am Namen "Obelix"

Die Comicfigur Obelix ist nahezu unbesiegbar, nachdem er als Kind in den Zaubertrank gefallen ist. Der Name ist Programm, dachte sich 2022 eine polnische Waffenschmiede und wollte ihn für seine Produkte schützen lassen. Der Verlag klagt dagegen - und bekommt nun vorerst Recht.
Waffen und Sprengstoff können nicht unter dem Namen "Obelix" geschützt werden. Das entschied das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg und gab dem französischen Verlag der "Asterix"-Comics, Les Éditions Albert René, damit Recht. Der Verlag befürchtete eine Schädigung des Rufs seiner eigenen Marke.
Eine polnische Firma hatte sich "Obelix" 2022 als Marke für Waffen, Munition und Sprengstoff eintragen lassen. Der Verlag beantragte beim EU-Markenamt EUIPO, die Marke für nichtig zu erklären. Dieses lehnte jedoch ab - unter anderem mit der Begründung, dass die Bekanntheit der älteren Marke nicht ausreichend nachgewiesen sei.
Daraufhin wandte sich der Verlag an das EU-Gericht. Dieses hob die Entscheidung des EUIPO nun auf. Das Amt habe bei seiner Analyse Fehler gemacht, erklärte es. Unter anderem wurden demnach Beweismittel nicht berücksichtigt, auf denen "Obelix" in Kombination mit "Asterix" verwendet wurde. Gegen das Urteil des Gerichts kann die polnische Firma noch vor der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, vorgehen.
Obelix, eine der Hauptfiguren des Kult-Comics von René Goscinny und Albert Uderzo, ist für seine Stärke und Größe bekannt. Es gibt wohl kaum einen Comicfan, der den Gallier nicht kennt. Nach Angaben des Verlags im Verfahren vor dem Markenamt wurden die Bücher in 111 Sprachen übersetzt und weltweit 375 Millionen Mal verkauft. Die Rüstungsfirma wählte aus Sicht des Verlags die Marke für ihre Produkte als Anspielung auf die "Unbesiegbarkeit und übermenschliche Stärke" der Obelix-Figur.
Normalerweise würde selbst bei einer identischen Marke im Falle der Waffenfirma und des Comicverlags keine Markenverletzung vorliegen, da die betroffenen Produktbereiche "nicht einmal entfernt ähnlich" seien, erklärt Markenrechtsexperte Jens Fusbahn aus Düsseldorf vor dem Urteil. Bei bekannten Marken reiche der Schutz aber weiter. Die Nutzung solcher Marken, auch für gänzlich andere Waren und Dienstleistungen, sei nämlich verboten, wenn damit die Unterscheidungskraft oder Wertschätzung in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt werde. Zugunsten des Verlags ist seit 1998 "Obelix" als Marke eingetragen, zum Beispiel für Bücher, Kleidung und Spiele.
Für eine unlautere Nutzung spreche, wenn ein Unternehmen eine starke Assoziation mit den Merkmalen, die Obelix zugeschrieben werden, quasi als "Trittbrettfahrer" zu seinem Vorteil ausnutze, so der Rechtsanwalt. Außerdem habe die Comicfigur einen positiven, humoristischen Familiencharakter. Dieser kann laut Fusbahn durch eine Verbindung mit Waffen und Munition durchaus beschädigt werden.