Wirtschaft

Gestrandete Thomas-Cook-Kunden Für Zurich könnte es noch viel teurer werden

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(Foto: picture alliance/dpa)

Zurich stehen unangenehme Zeiten bevor. Die Justizministerin verlangt, dass der Versicherer auch die Kosten für die Rückholung von Thomas-Cook-Kunden übernimmt. Dabei muss Zurich wegen der Pleite schon so einen Batzen Geld hinlegen.

Nach der Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters Thomas Cook hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht dem Versicherer Zurich mit juristischen Konsequenzen gedroht, sollte der Konzern sich weiterhin weigern, die Kosten für die Rückbeförderung der Thomas-Cook-Kunden zu übernehmen. "Wir sagen: Die Kosten für die Rückholung von gestrandeten Urlaubern müssen 'on top' zur Obergrenze kommen", sagte die SPD-Politikerin dem "Handelsblatt". Dann wären es nicht 110 Millionen Euro, sondern insgesamt 170 Millionen Euro.

"Darüber sind wir mit dem Versicherer bislang nicht einig geworden - das muss gegebenenfalls auch gerichtlich geklärt werden", sagte die Ministerin. Die deutsche Thomas Cook war durch die Pleite des britischen Mutterkonzerns ebenfalls in die Krise gerutscht und hatte am 25. September einen Insolvenzantrag gestellt.

Per Gesetz liegt die Haftungsgrenze für den Kundengeldabsicherer pro Geschäftsjahr bei 110 Millionen Euro. Ob die bisherige Obergrenze angehoben wird, ist noch nicht abschließend geklärt. "Das muss versicherungsmathematisch durchgerechnet werden", sagte die Ministerin. "Wird die Grenze angehoben, muss sich dann auch ein Versicherer finden, der das zu akzeptablen Konditionen macht."

Kritisch sieht Lambrecht den Vorschlag von Verbraucherschützern, sich bei der Haftungssumme am Jahresumsatz des größten Anbieters, Tui Deutschland, zu orientieren. "Wenn eine Versicherung so ein hohes Risiko absichert, dann hat das natürlich seinen Preis", sagte die Ministerin. "Die Frage ist, ob Pauschalreisen dann überhaupt noch attraktiv sein können."

Staatshaftung unausweichlich?

Lambrecht widersprach der Einschätzung, dass mit Blick auf den Fall Thomas Cook eine Staatshaftung unausweichlich sei, weil die EU-Pauschalreiserichtlinie fehlerhaft in deutsches Recht umgesetzt wurde. "Das sehe ich anders, aber man kann es nicht völlig ausschließen", sagte sie. Das hätten dann die Gerichte zu entscheiden.

"Als damals die Summe von 110 Millionen Euro ins Gesetz gekommen ist, betrug der Schaden bei der größten bekannten Insolvenz eines Reiseveranstalters 30 Millionen Euro", erläuterte die Ministerin. Daran habe sich der Gesetzgeber orientiert. "Deshalb kommt aus meiner Sicht eine Staatshaftung nicht infrage, sagte Lambrecht dem "Handelsblatt".

Quelle: ntv.de, ghö/AFP

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