Wirtschaft

Klage gegen Corona-Verordnung Galeria Karstadt Kaufhof will Filialen öffnen

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Große Warenhäuser bleiben trotz der Lockerung geschlossen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Nach vier Wochen Ladenschluss dürfen die ersten Geschäfte wieder öffnen. Allerdings nur, wenn ihre Verkaufsflächen kleiner sind als 800 Quadratmeter. Große Warenhäuser bleiben damit weiter geschlossen. Galeria Karstadt Kaufhof hält das für Wettbewerbsverzerrung.

Die Essener Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof hat Klage gegen die Sonderregeln des Landes Nordrhein-Westfalen in der Corona-Krise eingereicht. Das Unternehmen wende sich in einem Eilverfahren gegen die Corona-Schutzverordnung, teilt das Oberverwaltungsgericht in Münster mit. Das Land hat Gelegenheit, dazu Stellung zu beziehen. Eine Entscheidung soll in dieser Woche nach Angaben des Gerichts nicht mehr fallen.

Bund und Länder hatten sich unter der Woche geeinigt, die ersten Corona-Maßnahmen zu lockern. Nach vier Wochen Ladenschluss dürfen ab Montag kleine und mittelgroße Geschäfte wieder öffnen, wenn sie bestimmte Hygieneauflagen erfüllen. Große Warenhäuser wie Karstadt oder Kaufhof mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern bleiben dagegen weiter geschlossen.

Mit dieser Regelung soll gewährleistet werden, dass nicht alle Läden auf einmal aufmachen und die Innenstädte dadurch wieder zu voll werden. Gerade Einzelhandelsverbände halten diese "rote Linie" aber für Willkür. Auch deshalb, weil Nordrhein-Westfalen einen Sonderweg eingeschlagen und auch Möbelhäusern wie Ikea die Öffnung erlaubt hat.

"Wenn man sieht, dass Fahrrad- oder Buchläden unabhängig von der Größe geöffnet werden dürfen, aber ein Babyfachmarkt oder eine Parfümerie, die größer sind als 800 Quadratmeter, nicht, dann sind das Wettbewerbsverzerrungen", sagte der Chef des Einzelhandelsverbands HDE, Stefan Genth, bei ntv. Den Schaden, den die Geschäftschließungen in vier Wochen angerichtet haben, beziffert er bislang auf 30 Milliarden Euro.

Galeria Karstadt Kaufhof kämpft in der Corona-Krise ums Überleben. Der Kette mit ihren über 28.000 Mitarbeitern brechen angesichts geschlossener Filialen die Umsätze weg. Der Warenhaus-Riese hatte deshalb Anfang April ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Das Schutzschirmverfahren gilt als Vorstufe der Insolvenz, folgt den gleichen Regeln und mündet oft in ein reguläres Insolvenzverfahren.

Quelle: ntv.de, chr/dpa

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