Mitbewerber jubelnKlingbeil will der Post wohl umstrittenen Steuervorteil streichen

Seit Jahren profitiert die Post von einer Ausnahmeregelung bei der Umsatzsteuer. Finanzminister Klingbeil erwägt nun offenbar, diesen Vorteil für Geschäftsbriefe zu streichen. Die Postkonkurrenten jubeln.
Die Bundesregierung streicht der Deutschen Post einem Medienbericht zufolge ein umstrittenes Steuerprivileg. Künftig sei der noch immer teilstaatliche Konzern nicht länger von der Mehrwertsteuer befreit, wenn er Geschäftspost einsammele und verteile, berichtete das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" vorab. Die Regelung hatte der Post demnach einen Wettbewerbsvorteil von 19 Prozent gegenüber der Konkurrenz beschert.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil kann durch die Beseitigung dieses Wettbewerbsvorteils angesichts der angespannten Haushaltslage auf zusätzliche Einnahmen hoffen. In einem Entwurf des Wirtschaftsministeriums heißt es, durch eine solche Regelung könne die öffentliche Hand jährlich mit Steuermehreinnahmen von rund 115 Millionen Euro rechnen. Dieser Referentenentwurf vom 26. Juni sei aber noch nicht in der Bundesregierung abgestimmt.
Die Postkonkurrenten halten diese Schätzung für zu niedrig. Sie rechnen demnach mit mindestens einer halben Milliarde Euro Mehreinnahmen. Nach Jahren würden "endlich wieder faire Wettbewerbsbedingungen im Briefmarkt hergestellt", zitierte der "Spiegel" den Vorsitzenden des Bundesverbands Briefdienste, Walther Otremba.
Die Deutsche Post pocht allerdings auf ihre Befreiung von der Mehrwertsteuer. "Die Steuerbefreiung ist europarechtlich zwingend vorgeschrieben und an die Erbringung des postalischen Universaldienstes geknüpft", erklärte der Bonner Konzern. "Auch die Beförderung von Geschäftskundenbriefen ist nach der einschlägigen Rechtsprechung Teil des Universaldienstes."
Die steuerliche Regelung für die Post ist seit Jahren umstritten. Unter anderem die Monopolkommission hatte ein Ende der Umsatzsteuerbefreiung bei Geschäftskundenbriefen gefordert. Die Post hatte solche Pläne immer wieder zurückgewiesen. Der Konzern erbringe als einziger Post- und Paketdienstleister in Deutschland den aufwendigen Universaldienst. Er stelle Post flächendeckend und mit eigener Infrastruktur, wie etwa Briefkästen, zu. Deshalb falle er unter die Befreiung von der Umsatzsteuer.