Wirtschaft

Ämter verschicken Mahnbriefe Millionen Grundsteuererklärungen fehlen noch

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Noch zeigen sich die meisten Finanzämter kulant.

Noch zeigen sich die meisten Finanzämter kulant.

(Foto: picture alliance / Panama Pictures)

Wer zu den zahlreichen Immobilienbesitzern gehört, die immer noch nicht ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben, dürfte bald Post bekommen. Mit Strafen halten sich die Finanzämter laut einem Medienbericht aber noch zurück.

Obwohl die Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen bundesweit am 31. Januar und in Bayern am 30. April dieses Jahres endete, fehlen einem Medienbericht zufolge noch immer rund vier Millionen Erklärungen. Wie eine Umfrage des "Tagesspiegels" in den Finanzministerien der 16 Bundesländer ergab, schicken die meisten Finanzverwaltungen den säumigen Steuerzahlern jetzt Erinnerungen verbunden mit einer meist vierwöchigen Frist. Auf Verspätungszuschläge - möglich wären 25 Euro pro Monat - und Zwangsgelder - hier sind 25.000 Euro möglich - verzichten die Finanzämter bislang.

Brandenburg versendet demnach Erinnerungsschreiben und setzt eine letzte Abgabefrist bis zum 30. Juni. "Wer der Erklärungspflicht nicht nachkommt, muss mit Sanktionen rechnen", sagte ein Sprecher des Finanzministeriums der Zeitung. In Baden-Württemberg werden säumige Steuerzahler ab Mitte Juni erinnert und bekommen eine neue, letzte Frist. Geben sie innerhalb dieser Frist ab, haben sie in der Regel nichts zu befürchten, betonte man im Ministerium dem Bericht zufolge.

In Mecklenburg-Vorpommern seien die Eigentümer im Mai angeschrieben worden und müssen bis zum 9. Juni liefern. In Nordrhein-Westfalen werden bereits seit Februar Erinnerungen verschickt, die Bürger müssen die ausstehende Erklärung innerhalb von vier Wochen nachreichen, wie es weiter heißt.

Wer nicht abgibt, riskiert Schätzung

Wer trotz der Aufforderung nicht reagiert, muss mit finanziellen Nachteilen rechnen. "Wird die Grundsteuererklärung nicht abgegeben, werden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlage adäquat schätzen", hieß es im Düsseldorfer Finanzministerium. Gleiches droht laut der Zeitung in Thüringen. Und: "Eine Schätzung vom Finanzamt entbindet nicht von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung", sagte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums.

Der Bund der Steuerzahler rät Betroffenen, bei Problemen das Finanzamt zu kontaktieren und um Fristverlängerung zu bitten. In aller Regel werde das Finanzamt der Bitte entsprechen, sagte Daniela Karbe-Geßler vom Steuerzahlerbund der Zeitung. "Den Kopf in den Sand zu stecken, ist keine Lösung."

Quelle: ntv.de, chl

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