EuG: Wettbewerb nicht verzerrt Modehäuser scheitern mit Klage gegen Corona-Hilfen
21.12.2022, 11:50 Uhr
Über Wochen musste der Einzelhandel während der Corona-Krise schließen oder durfte nur eingeschränkt öffnen.
(Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)
Deutsche Unternehmen, die während der Lockdowns hohe Umsatzeinbußen hatten, bekamen nach einer Regelung von 2020 Unterstützung bei weiter laufenden Fixkosten. Modehäuser wie Breuninger und Falke, die auch online verkaufen, schloss das aus. Eine Klage dagegen scheitert nun vor dem EuG.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat Klagen der Modehändler Breuninger und Falke gegen deutsche Corona-Hilfen für Unternehmen abgewiesen. Die Genehmigung der Unterstützung bei den Fixkosten sei verhältnismäßig und verstoße nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, entschied das Gericht in Luxemburg. Die beiden Bekleidungsfirmen bemängelten, dass die im Herbst 2020 beschlossene Fixkostenhilfe den Wettbewerb verzerre.
Die Regelung sah vor, dass Unternehmen mit Umsatzeinbußen von mehr als 30 Prozent in der Pandemie finanzielle Unterstützung bekommen konnten. Zuerst war diese Hilfe auf drei Millionen Euro begrenzt, später wurde die Begrenzung auf bis zu zehn Millionen Euro angehoben. Die EU-Kommission genehmigte die Hilfen im November 2020 und die Änderung im Februar 2021.
Falke und Breuninger sahen sich benachteiligt, da die Regelung auf das ganze Unternehmen und nicht auf einzelne Geschäftsfelder abzielte. Sie seien von den Hilfen fast komplett ausgeschlossen, gaben sie an. Einbrüche in einzelnen Geschäftsfeldern - etwa beim Verkauf in Filialen - seien nicht berücksichtigt worden, weil es im Onlinehandel keine Einbußen gegeben habe.
Dieser Argumentation folgte das Gericht nun nicht. Es wies auch eine Klage Breuningers gegen deutsche Entschädigungszahlen an Unternehmen aus dem Mai 2021 ab.
Quelle: ntv.de, jog/AFP