Wirtschaft

Weil Frauen weniger verdienen Paris will Firmen Gender-Strafen aufbrummen

Die französische Arbeitsministerin Pénicaud hat ein Gesetz gegen die ungleiche Bezahlung von Frauen auf den Weg gebracht.

Die französische Arbeitsministerin Pénicaud hat ein Gesetz gegen die ungleiche Bezahlung von Frauen auf den Weg gebracht.

(Foto: REUTERS)

In ganz Europa werden Frauen oft schlechter bezahlt als Männer. Frankreich will es aber nicht mehr bei Appellen belassen: Firmen, die ihre Mitarbeiterinnen schlechter stellen als männliche Kollegen, drohen bald saftige Geldstrafen.

Frankreich macht Ernst mit dem Versprechen von mehr Gleichberechtigung: Unternehmen sollen künftig Strafe zahlen, wenn Frauen in der gleichen Position weniger Geld verdienen als ihre männlichen Kollegen, hat die Nationalversammlung beschlossen. "In fünf Jahren müssen wir dieses Problem gelöst haben, das eine Schande ist und für Frauen und die Wirtschaft schlecht ist", heißt es von der französischen Arbeitsministerin Muriel Pénicaud, die das Gesetz auf den Weg gebracht hat.

Ab Januar müssen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern Lohnunterscheide zwischen Frauen und Männern melden. Falls Firmen nach einer Übergangsfrist von drei Jahren die Gehälter der Frauen nicht an die ihrer männlichen Kollegen angeglichen haben, werden Unternehmen künftig zu Kasse gebeten – und zwar mit einem Prozent ihres Jahresumsatzes.

Im Vergleich zu Ländern wie den USA, Irland oder Großbritannien übt der französische Gesetzgeber damit deutlich mehr Druck auf Firmen aus. Im Vereinigten Königreich etwa wurde kürzlich ein Gesetz verabschiedet, dass Unternehmen nur zur Meldung von Lohnunterschieden verpflichtet. In Frankreich sind die ersten Zahlungen dagegen ab 2022 fällig.

Der sogenannte Gender Pay Gap, der den Unterschied zwischen einem durchschnittlichen Verdienst von Frauen und Männern bemisst, liegt in Frankreich derzeit bei rund 16 Prozent. Damit liegt das Land, in denen Frauen in der Arbeitswelt – zumindest was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf anbelangt -  lange als vorbildlich galten, hinter Ländern wie Italien, Polen oder Spanien. In Deutschland dagegen ist der Wert noch schlechter: Zwischen Frauen und Männern liegt eine Lohnlücke von rund 21 Prozent.

Dabei muss allerdings zwischen bereinigtem und unbereinigtem Gender Pay Gap unterschieden werden. Dass Frauen in Deutschland weniger als Männer verdienen, liegt zum Teil auch daran, dass sie öfter in Teilzeit oder in schlechter bezahlten Berufen arbeiten. So sind beispielsweise Jobs im Gesundheits- oder Pflegebereich, die häufig Frauen ausüben, geringer bezahlt als etwa technische Tätigkeiten. Doch bereinigt - also dem direkten Vergleich des Bruttostundenverdienstes von Frauen und Männern mit vergleichbaren Eigenschaften - zeigt sich ein deutlicher Gender Pay Gap. Hier liegt die Lohnlücke in Deutschland laut dem Statistischen Bundesamt noch immer bei rund 6 Prozent.

Gehaltsunterschiede, Beförderung, Mutterschaftsurlaub

Für die französische Arbeitsministerin ist das Gesetz der richtige Schritt, um Firmen in Zukunft "zu Ergebnissen zu verpflichten". Das Ministerium arbeitet derzeit an den entsprechenden Kennzahlen, anhand derer die Regierung künftig prüfen will, ob Firmen gleich bezahlen. Neben Gehaltsunterschieden sollen offenbar auch Fragen nach möglichen Beförderungen oder Gehaltszulagen nach einem Mutterschaftsurlaub eine Rolle spielen.

Rund ein Dutzend französischer Unternehmen testet die entsprechenden Messvorschläge momentan. Pénicaud will die Skala wohl bis Ende November bekannt geben, nachdem die Ministerin sich mit den Gewerkschaften über den Vorschlag ausgetauscht hat. Geplant ist: Unternehmen, die nur 15 von insgesamt 20 Punkten erreichen, werden künftig abgemahnt, die Benachteiligung ihrer Mitarbeiterinnen innerhalb von drei Jahren zu beenden.

Ob das Gesetz auch Strahlkraft für andere europäische Länder haben wird, bleibt abzuwarten. Hierzulande gilt seit 2016 eine Frauenquote für börsennotierte Unternehmen, die vorschreibt, dass bei einer Neubesetzung von Aufsichtsratsposten eine Frauenquote von 30 Prozent  erreicht werden muss. Kann diese Zahl nicht eingehalten werden, bleibt der Posten unbesetzt. Gegen die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz gibt es in Deutschland dagegen noch keine Gesetze.

Quelle: ntv.de

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