Er will seine Songs zurückPaul McCartney klagt gegen Sony

Im Streit um die Rechte an bekannten Beatles-Songs wie "Hey Jude" oder "Let it be" zieht Paul McCartney nun vor Gericht. Auch Michael Jackson spielt dort eine Rolle.
Um die erste Beatles-Single "Love me do" rankt sich bis heute ein nicht gerade schmeichelhaftes Gerücht: Da es zu Zeiten der Veröffentlichung, 1962, unüblich war, dass die Single einer Newcomer-Band in die Top20 der Charts einsteigt, wurde schnell spekuliert, dass Beatles-Manager Brian Epstein zehntausende Schallplatten selbst kaufte. Auch wenn 2013 in einer Beatles-Biografie darauf hingewiesen wurde, dass die Anfangsauflage der Single niedrig war, sodass für Epstein nicht genug zum Aufkaufen vorhanden war, hält sich die Geschichte bis heute hartnäckig.
Nun wird die erste Beatles-Single um eine weitere unschmeichelhafte Episode reicher: Der Ex-Beatle Sir Paul McCartney zieht gegen den Musikgiganten Sony in die Schlacht. Denn er will die Rechte an Liedern zurück, der er einst zusammen mit Busenfreund John Lennon schrieb – unter anderem "Love me do". Sein Argument: eine Klausel im US-Urhebergesetz, die es Künstlern, die die Rechte an ihren Werken abgegeben haben, erlaubt, nach 35 Jahren neu zu verhandeln. Neben "Love me do" stehen weitere Beatles-Song auf der Liste: "Hey Jude", "Let it be" und gut 260 andere.
Blaupause "Duran Duran"
Und so wanderten die Rechte von der Beatles-Plattenfirma EMI zu Sony: McCartney verkaufte die Lizenzen einst an verschiedene Musikverlage, die wiederum boten sie im Package mit 4000 anderen Songs Popstar Michael Jackson an, der griff zu. Als "Jacko" vor acht Jahren starb, verkauften seine Erben die Songrechte für 750 Millionen Dollar an Sony – darunter auch die knapp 300 McCartney/Lennon-Kompositionen.
Nun ist das nicht der erste Versuch von McCartney, seine Songs zurückbekommen. Doch wie er sagt, lässt ihn Sony nur abblitzen – deswegen nun die Klage. Und die hat laut Experten wenig Aussicht auf Erfolg. Denn in einem ähnlichen Fall urteilte ein Gericht erst im Dezember gegen die Gruppe "Duran Duran". Begründung: Das US-Recht gelte nicht für britische Musiker.