Wirtschaft

Bundestag muss noch zustimmen Regierung erlaubt im Notfall Enteignung von Energiefirmen

Energiesicherheit soll Vorrang vor Eigentum haben: Ein neues Gesetz erlaubt die Enteignung von Firmen im Notfall.

Energiesicherheit soll Vorrang vor Eigentum haben: Ein neues Gesetz erlaubt die Enteignung von Firmen im Notfall.

(Foto: picture alliance/dpa)

Die deutsche Abhängigkeit von russischem Gas macht Wirtschaftsminister Habeck Sorgen. Ein neues Gesetz soll es ermöglichen, dass Energiefirmen im Notfall auch enteignet werden können. Blaupause ist hier die Insolvenz von Gazprom Germania.

Das Kabinett hat eine Gesetzesnovelle gebilligt, mit der als letztes Mittel künftig Enteignungen von Energieunternehmen möglich sein sollen. Die Bundesregierung wappne sich damit für eine Notsituation auf den Energiemärkten, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Der Überarbeitung des Energiesicherungsgesetzes habe das Kabinett schriftlich zugestimmt, als sogenannte Formulierungshilfe, womit der Gesetzgebungsprozess durch die Fraktionen der Ampel-Koalition beschleunigt werden soll. Die Regierung hofft Reuters-Informationen zufolge darauf, dass das Parlament noch im Mai abschließend zustimmt. Die erste Befassung im Bundestag sei diese Woche geplant.

Die Lage auf den Energiemärkten sei seit dem russischen Angriff auf die Ukraine angespannt, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck. "Die Preise sind hoch, die Unsicherheit groß, Risiken vorhanden. Wir müssen uns daher darauf vorbereiten, dass sich die Lage zuspitzt." Schon vor einer unmittelbaren Gefährdung der Energieversorgung sollen künftig besondere Maßnahmen möglich sein. Konzerne könnten dann unter Treuhandverwaltung gestellt werden. Dies soll greifen, wenn die Unternehmen ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen und die Versorgungssicherheit gefährdet ist, erläuterte der Grünen-Politiker.

Gazprom Germania unter Treuhandschaft

Dieses Modell hatte Habeck bereits bei Gazprom Germania, dem Deutschland-Geschäft des russischen Gaskonzerns, gewählt. Die Tochter wurde unter die Treuhandschaft der Bundesnetzagentur gestellt, die nun bis zum 30. September alle Stimmrechte aus Geschäftsanteilen an der Gazprom Germania wahrnimmt. Das Energiesicherungsgesetz wurde seit 1975 nur unwesentlich verändert. Es ermächtigt die Regierung und ihre Behörden, bei einer Gefährdung der Versorgung Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen Regelungen zur Produktion, dem Transport und der Verteilung von Energie. Auch Fahrbeschränkungen sind möglich.

Mit der Novelle sollen auch Bestimmungen im Energiewirtschaftsgesetz geändert werden. So soll unter anderem eine geplante Stilllegung von Gasspeicheranlagen künftig bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden müssen. "Damit kann verhindert werden, dass ohne das Wissen der Bundesnetzagentur und der Bundesregierung Gasspeicher stillgelegt werden und dadurch die Energieversorgung gefährdet wird", erklärte das Wirtschaftsministerium.

Quelle: ntv.de, mau/rts

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