Sorge vor Vogelgrippe Saarland verhängt Stallpflicht für Geflügel
29.10.2025, 11:44 Uhr Artikel anhören
Im Saarland müssen Gänse ab Donnerstag im Stall stehen.
(Foto: dpa)
Hunderttausende Tiere müssen wegen der Vogelgrippe gekeult werden. Die deutsche Geflügelwirtschaft ist alarmiert und fordert eine bundesweite Stallpflicht. So weit ist es noch nicht, aber das Saarland reagiert schon einmal.
Als erstes Bundesland verhängt das Saarland nach dem Ausbruch der Vogelgrippe eine Stallpflicht für Geflügel. Das habe das Landesamt für Verbraucherschutz zum Schutz der Zucht- und Hausgeflügelbestände und weiterer gehaltener Vögel erlassen, teilte das saarländische Umweltministerium mit. Die Stallpflicht gelte von diesem Donnerstag an.
Nach einem ersten bestätigten Fall des H5N1-Virus bei einem Wildvogel im Saarland reagiert das Landesamt damit mit strikten Schutzmaßnahmen. Um die Verbreitung der Geflügelgrippe weiter zu verhindern, werden alle Veranstaltungen mit Geflügel vom 30. Oktober an untersagt. Die Einhaltung dieser Maßnahmen werde durch das Umweltministerium und das Landesamt kontrolliert.
Wie das Friedrich-Loeffler-Institut zuvor mitgeteilt hatte, wurden in der aktuellen Vogelgrippe-Welle seit Anfang September bundesweit bereits mehr als 31 Ausbrüche in Geflügelhaltungen sowie 131 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln registriert. Bei den gehaltenen Vögeln verteilten sich die zuvor bestätigten Ausbrüche auf Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen sowie Baden-Württemberg und Bayern. Mehr als eine halbe Million Hühner, Enten, Gänse und Puten in den Betrieben seien betroffen.
Die Geflügelbranche machte sich daher in den vergangenen Tagen für ein bundesweites "Aufstallungsgebot" stark. "Das ist eine der wichtigsten Maßnahmen, die die Politik treffen kann", sagte der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft, Hans-Peter Goldnick, im ZDF am Montag.
Landwirtschaftsminister verweist auf Länder
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer von der CSU hatte am Freitag beim Thema bundesweite Stallpflicht auf die Länder verwiesen. Ein Ministeriumssprecher bestätigte diese Haltung am Montag. Grundsätzlich könne der Bund bundesweite Maßnahmen erlassen, sagte er. Es solle aber bei der Zuständigkeit der Bundesländer bleiben.
"Die zuständigen Veterinärbehörden sind mit den Bekämpfungsmaßnahmen bestens vertraut", erklärte Rainer bei einem Treffen der EU-Landwirtschaftsminister in Luxemburg. "Auch den Geflügelhaltern kommt hierbei eine hohe Eigenverantwortung zu." Er forderte zudem ein "gemeinsames Vorgehen" der EU-Staaten, ohne konkrete Maßnahmen zu nennen.
Eine Stallpflicht hat keine Auswirkungen auf die Kennzeichnung der Eier. Wenn ein Betrieb die Genehmigung für die Vermarktung als "Freilandhaltung" oder "Bodenhaltung" hat, ändert sich daran nichts. Eine EU-Vorgabe, wonach die Tiere maximal 16 Wochen im Rahmen einer behördlichen Anweisung eingesperrt bleiben durften, wurde 2023 aufgehoben.
Die hochansteckende Geflügelpest wird vor allem durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln übertragen. Das Friedrich-Loeffler-Institut rät dazu, sich in betroffenen Regionen von Wildvögeln fernzuhalten und diese nicht aufzuscheuchen. Tote Tiere sollten zudem an die zuständige Veterinärbehörde gemeldet werden. Für Menschen ist die Vogelgrippe nach Einschätzung von Fachleuten nicht gefährlich.
Quelle: ntv.de, ghö/AFP/dpa