Dividende und Aktienrückkauf Telekom schüttet mehr an Aktionäre aus
02.11.2023, 14:07 Uhr Artikel anhören
Die Telekom will die Dividende um zehn Prozent anheben.
(Foto: picture alliance/dpa)
Kommende Woche wir die Telekom die Bücher öffnen und über die Sommergeschäfte berichten. Analysten rechnen im Anschluss mit einer neuerlichen Prognoseanhebung. Auf jeden Fall können sich Anleger freuen - der Bonner Konzern hält Milliardenzahlungen für sie bereit.
Die Deutsche Telekom kündigt ein Wohlfühl-Programm für Aktionäre an. Eine Woche vor Bekanntgabe der Quartalsergebnisse hat stellt der Konzern milliardenschwere Ausschüttungen in Aussicht. Demnach soll die Dividende für 2023 um zehn Prozent auf 0,77 Euro je Aktie angehoben werden. Außerdem sei für das kommende Jahr ein zwei Milliarden Euro schwerer Aktienrückkauf geplant. Der Planung des Vorstandes für diese Aktionärsvergütung "liegt die Geschäftsentwicklung 2023 zugrunde", hieß es.
Die Telekom hat unter anderem dank brummender Geschäfte der US-Tochter T-Mobile ihre Ziele für das laufende Jahr bereits zwei Mal angehoben. Analysten gehen davon aus, dass die Firma bei der anstehenden Veröffentlichung der Zahlen für das dritte Quartal ihre Prognosen erneut anhebt.
"Unsere Aktionäre tragen seit vielen Jahren unsere Strategie mit im Vertrauen darauf, dass wir das Kapital umsichtig einsetzen, dass sie uns zur Verfügung stellen. So auch bei der Kapitalerhöhung 2021, mit der wir unsere Position bei T-Mobile US gestärkt haben. Dafür haben sie eine Verwässerung ihrer Beteiligung an der Deutschen Telekom akzeptiert. Das gleichen wir jetzt durch den Aktienrückkauf zum Teil wieder aus," sagte Telekom-Chef Tim Höttges.
An der Börse kam die Nachricht gut an. Die Papiere bauten ihre Gewinne leicht aus und sprangen in einer ersten Reaktion wieder über die Marke von 21 Euro je Anteilsschein. Bei diesem Wert entspräche die angehobene Dividende einer Rendite von knapp 3,7 Prozent.
Die Entscheidung zur Dividendenplanung des Vorstandes wird der Aufsichtsrat treffen, sobald die endgültigen Geschäftszahlen für 2023 vorliegen. Einer Zahlung auf Basis des endgültigen Vorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 muss zudem die Hauptversammlung zustimmen. Außerdem müssen weitere gesetzliche Voraussetzungen vorliegen.
Quelle: ntv.de, jwu/rts/DJ