Wirtschaft

Seit Februar in KraftUS-Gericht kassiert Trumps weltweiten 10-Prozent-Zoll

08.05.2026, 01:34 Uhr
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In Sachen Zollpolitik erleidet Trump einen weiteren Rückschlag vor Gericht. (Foto: picture alliance / NurPhoto)

Als der Supreme Court im Februar Trumps willkürlich festgelegte Zölle kippt, führt der US-Präsident einfach eine neue Einfuhrabgabe ein. Seitdem gilt ein Basiszoll von zehn Prozent. Doch auch der ist rechtswidrig.

Das Gericht für Internationalen Handel in New York hat die von Präsident Donald Trump verhängten weltweiten Zölle von zehn Prozent für unzulässig erklärt. Die pauschalen Abgaben seien nach einem Handelsgesetz aus den 1970er Jahren nicht gerechtfertigt, der US-Präsident habe seine Befugnisse überschritten, urteilten die Bundesrichter. Das Gremium gab damit einer Klage von Kleinunternehmen mit zwei zu eins Stimmen statt. Die Zölle waren am 24. Februar in Kraft getreten. Der überstimmte Richter erklärte, es sei verfrüht, den Klägern den Sieg zuzusprechen.

Der Präsident hatte den Aufschlag gegen weltweite Handelspartner verhängt, nachdem das Oberste US-Gericht im Februar den Großteil seiner Sonderzölle für unzulässig erklärt hatte. Trump hatte sich bei den Zöllen aus dem Jahr 2025 auf ein Gesetz über wirtschaftliche Notstandsrechte gestützt. Für den neuen globalen Zehn-Prozent-Zoll berief er sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 1974. Dieses erlaubt Zölle für bis zu 150 Tage, um schwerwiegende Zahlungsbilanzdefizite auszugleichen oder einen drohenden Wertverlust des Dollars abzuwenden.

Dem Gericht zufolge ist das Gesetz für die von Trump angeführten Handelsdefizite jedoch nicht anwendbar. Er habe das Gesetz falsch ausgelegt. Trumps Erlass ziehe Handels- und Leistungsbilanzdefizite heran – obwohl das Gesetz Zahlungsbilanzdefizite zur Bedingung macht Zudem habe die US-Regierung habe die "fundamentalen internationalen Zahlungsprobleme", die das Handelsgesetz zur Voraussetzung macht, nicht ausreichend belegen können.

Die US-Regierung kann Berufung gegen das Urteil einlegen. Danach wäre auch der Gang vor das Oberste Gericht möglich. Von Journalisten auf die Gerichtsentscheidung angesprochen, zeigte sich Trump unbeirrt. Er wolle ungeachtet weiterhin seine Zollpolitik verfolgen, egal, wie die Justiz entscheide, sagte er.

Vor den Zöllen ist nach den Zöllen

Kurz vor der Bekanntgabe der jüngsten Gerichtsentscheidung hatte der US-Präsident die EU noch dazu gedrängt, endlich den EU-US-Zolldeal umzusetzen. Sollten die Europäer das nicht bis zum 250. Geburtstag der USA - also bis zum 4. Juli - schaffen, drohte er mit deutlich höheren Zöllen.

Mitte August 2025 hatten sich Trump und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einem Rahmenabkommen auf eine Zollobergrenze von 15 Prozent auf die meisten EU-Warenimporte in die USA geeinigt. Auch für europäische Autos und Autoteile sollte der Satz gelten. Im Gegenzug verpflichtete sich die EU, Zölle auf US-Industriegüter zu streichen und den Marktzugang für US-Agrarprodukte wie Schweinefleisch und Milchprodukte zu erleichtern. In der EU laufen zwischen Europaparlament und den Mitgliedsländern noch Verhandlungen, die für die vollständige Umsetzung des Zolldeals notwendig sind. Bei einem Treffen von Vertretern am Mittwoch wurde noch keine Einigung erreicht. 

Quelle: ntv.de, ino/AFP/dpa/rts

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