Privattaxi per App Uber verliert Streit vor EuGH
10.04.2018, 16:17 Uhr
Mit seiner App UberPop vermittelt Uber private Mitfahrgelegenheiten.
(Foto: AP)
Der Fahrdienstbetreiber Uber erleidet vor dem Europäischen Gerichtshof im Streit mit Frankreich eine Schlappe. Die Richter sagen, dass EU-Länder die Privat-Beförderung über die App UberPop verbieten dürfen. Das Urteil gilt indirekt auch für Deutschland.
EU-Staaten dürfen weiterhin die Personenbeförderung durch Privatleute verbieten. Das bekräftigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einer Entscheidung. Er billigte damit ein Strafverfahren gegen den Fahrdienstvermittler Uber in Frankreich. Indirekt bestätigte der EuGH damit aber auch die Rechtslage in Deutschland.
Konkret geht es um die Smartphone-App UberPop. Über diese vermittelt Uber Mitfahrgelegenheiten bei privaten Autofahrern. Die Tarife werden von Uber festgelegt und die Fahrkosten über Uber abgerechnet. Einen Teil davon leitet Uber dann an die Fahrer weiter.
In Deutschland musste Uber diesen Dienst aus rechtlichen Gründen einstellen. Auch nach französischem Recht ist er unzulässig, weshalb dort ein Strafverfahren gegen Uber läuft. Die Richter des EuGH entschieden, dass Frankreich damit nicht gegen europäisches Recht verstößt. Auch habe Frankreich die entsprechenden Gesetze nicht der EU-Kommission melden müssen. In dem Fall ging es um die Verwendung von nicht lizenzierten Fahrern durch Uber.
Zur Begründung verwiesen die Luxemburger Richter auf ein Urteil vom Dezember 2017 zu UberPop in Spanien. Danach handelt es sich bei der Fahrdienstvermittlung durch Uber nicht um einen "Dienst der Informationsgesellschaft", für den einheitliche EU-Regeln gelten würden. Vielmehr falle UberPop in den Bereich der Verkehrsdienstleistungen. Weil es hier keine EU-Vorschriften gebe, könne jedes Mitgliedsland eigene Regelungen treffen.
In einer früheren Version dieses Textes hatten wir irrtümlich geschrieben, dass Uber über die Smartphone-App "My Taxi" reguläre Taxen vermittele. "My Taxi" arbeitet jedoch ausschließlich mit lizensierten Taxis und zugelassenen Fahrern zusammen und versteht sich als Partner der Taxibranche. Wir haben den Fehler korrigiert.
Quelle: ntv.de, cam/AFP/rts