Der Börsen-Tag Tesla: Eilantrag gegen Elektroprämien-Urteil floppt
Der US-Autobauer Tesla ist mit dem Versuch gescheitert, Hunderte Kunden per Gerichtsentscheid vor der Rückzahlung von 2000 Euro deutschem Umweltbonus zu bewahren.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt wies den Eilantrag des Unternehmens als unzulässig zurück. Das Elektroauto Tesla S war vorübergehend - vom 30. November 2017 bis zum 5. März 2018 - von der Liste der förderfähigen Modelle gestrichen worden.
Grund: Die gerade noch in den Rahmen von maximal 60.000 Euro Netto-Endpreis passende Basisversion war im Handel nicht erhältlich. Wer vor dem 6. März 2018 einen Tesla S erworben hatte und dafür die staatliche Kaufprämie erhalten hatte, muss diese zurückzahlen.
Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) geht es um rund 800 Fälle. Die Elektro-Prämie kann seit Anfang Juli 2016 beim Bafa beantragt werden. Für reine Elektrowagen mit Batterie gibt es 4000 Euro, für Hybridautos sind es 3000 Euro. Finanziert werden die Prämien je zur Hälfte vom Bund und vom jeweiligen Hersteller.