Dienstag, 22. Juli 2008
Teurer Autoaufkleber: Extra-Rundfunkgebühren fällig
Wer auf seinem Wagen mit großen Aufklebern für das Geschäft des Ehepartners wirbt, muss für das Autoradio Rundfunkgebühren bezahlen. Das Fahrzeug werde in diesem Fall nicht mehr rein privat genutzt, das Radio sei daher kein gebührenfreies Zweitgerät, entschied jetzt Mainzer Verwaltungsgericht (Az.: 4K 461/08.MZ).
Ein Mann aus Rheinhessen hatte auf der Heckscheibe seines Wagens großflächig für die Uhren- und Schmuckwerkstatt seiner Ehefrau geworben. Der Südwestrundfunk (SWR) schickte ihm daraufhin einen Gebührenbescheid, gegen den der Mann vor Gericht zog. Die Richter wiesen die Klage mit der Begründung ab, die Werbung für ein Geschäft sei wie eine Geschäftstätigkeit selbst zu betrachten.
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