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Freie Fahrt für Roboterautos Bundesrat stimmt für autonomes Fahren

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Die autonomen Fahrten sollen vor allem im Innenstadtbereich stattfinden.

Die autonomen Fahrten sollen vor allem im Innenstadtbereich stattfinden.

(Foto: dpa)

Damit Deutschland die Vorreiterrolle bei Roboterautos einnehmen kann, hat der Bundesrat jetzt den Betriebs- und Zulassungsregeln der Regierung zugestimmt. Doch neben den praktische Erleichterungen ist die Regierung auch zu Nachbesserungen aufgerufen.

Der Weg für die Zulassung autonomer Autos ist frei. Der Bundesrat hat der "Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion" zugestimmt. Damit sind Zulassung und Regelbetrieb entsprechender Fahrzeuge auf ausgewiesenen Strecken in Deutschland möglich.

Die Fernüberwachung der autonomen Fahrzeuge muss nicht mehr durch einen Ingenieur erfolgen.

Die Fernüberwachung der autonomen Fahrzeuge muss nicht mehr durch einen Ingenieur erfolgen.

(Foto: dpa)

Gegenüber dem Regierungsentwurf hat die Länderkammer einige Veränderungen vorgenommen, die vor allem die praktische Umsetzung erleichtern sollen. Unter anderem ist nun keine technische Sichtprüfung vor jedem Fahrtantritt mehr vorgesehen; stattdessen reicht ein Check durch den Halter vor Betriebsbeginn. Außerdem ist für die Fernüberwachung der Roboterautos kein ausgebildeter Ingenieur mehr nötig.

Regierung muss konkretisieren

Der Bundesrat verlangt allerdings noch einige Konkretisierungen von der Regierung. So sei etwa noch zu regeln, wie die von der Straßenverkehrsordnung geforderte Sicherung einer Unfallstelle ohne Fahrer in der Praxis funktionieren kann. Unklar sei auch, welche Regelungen greifen, wenn die Aufsichtspersonen alkoholisiert sind oder unter Drogeneinfluss stehen.

Die Verordnung bezieht sich vor allem auf Autos, die ohne Fahrzeugführer autonom unterwegs sind, also ohne Sicherheitsfahrer an Bord auskommen. Bei diesen sogenannten Level-4-Fahrzeugen handelt es sich in erster Linie um Robotaxis, Shuttle-Busse oder automatisierte Lieferwagen. Für private Pkw dürfte Level-4-Technik zunächst keine große Rolle spielen.

Nur in festgelegten Bereichen erlaubt

Der Bundesrat hat von der Bundesregierung in einigen Bereichen des autonomen Fahrens konkretisierende Ergänzungen gefordert.

Der Bundesrat hat von der Bundesregierung in einigen Bereichen des autonomen Fahrens konkretisierende Ergänzungen gefordert.

(Foto: dpa)

Erlaubt wird das fahrerlose Fahren nur in jeweils bestimmten, festgelegten Betriebsbereichen, die von dem Fahrzeug nicht verlassen werden dürfen. Die Betreiber müssen sich diese Einsatzgebiete von den Behörden jeweils genehmigen lassen. Dabei kann es sich um bestimmte Innenstadt-Regionen oder einen Universitäts-Campus handeln, aber auch um Autobahnen-Etappen oder spezielle Abschnitte anderer Straßen.

Während des Betriebs müssen die Roboterautos von einer Art Leitwarte - im Entwurf als "Technische Aufsicht" bezeichnet - überwacht werden, die bei Problemen oder Gefahren eingreift, aber nicht permanent das Geschehen überwacht.

Quelle: ntv.de, hpr/sp-x

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