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Dunkel, gruselig und engJedes sechste Parkhaus fällt durch

17.11.2011, 12:00 Uhr
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Hell und großräumig: Das Parkhaus Kurhaus/Casino in Wiesbaden schneidet mit dem besten Ergebnis ab. (Foto: dpa)

Steile Rampen, geringe Einfahrtshöhen, enge Parktaschen: Parken in Parkhäuser ist für viele ein Graus. In einem Test bescheinigt der ADAC vielen deutschen Parkhäusern miserable Zustände.

Viel zu klein für große Autos: Der ADAC hat in seinem neuen Parkhaus-Test acht von 50 geprüften Anlagen als "mangelhaft" oder "sehr mangelhaft" eingestuft. Somit sei jedes sechste Parkhaus glatt durchgefallen, teilte der ADAC in München mit. Hauptkritikpunkt war die mangelnde Größe der Parkplätze – in nur einem Drittel der Häuser seien sie wie empfohlen 2,50 Meter breit. Aber auch zu geringe Einfahrtshöhen, steile Rampen und nicht überwachte Frauenparkplätze bemängelten die ADAC-Experten.

13 Parkhäuser schnitten im Test mit "gut" ab, nur eines erhielt die Bestnote "sehr gut". 28 Gebäude erhielten hingegen die Bewertung "ausreichend". Untersucht wurden jeweils fünf Parkhäuser im Zentrum von Berlin, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Wiesbaden.

Wiesbaden glänzt, Düsseldorf fällt durch

Testsieger war das Parkhaus Kurhaus/Casino in Wiesbaden. Der ADAC lobte, dass die 2006 eröffnete Anlage hell, sauber und behindertengerecht sei. Außerdem gebe es ausreichend breite und schräg angeordnete Parkplätze sowie Personal rund um die Uhr.

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Dunkel und eng: Das Parkhaus Kreuzstraße 27 in Düsseldorf kann sich gar nicht sehen lassen. (Foto: dpa)

Schlusslicht war das Parkhaus Kreuzstraße in Düsseldorf. Parkplätze und Einfahrtshöhe sind den Experten zufolge hier viel zu gering dimensioniert. Außerdem gebe es neben gefährlich durchgerosteten Geländern auf den Parkdecks des in den 60er Jahren eröffneten Parkhauses einen Fahrstuhl, in dem der Transport von Kinderwagen verboten sei.

Parkhaus nicht für Unfall verantwortlich

Verursachen Autofahrer einen Blechschaden im Parkhaus, reicht es nicht, wenn sie am beschädigten Wagen einen Zettel mit ihren Kontaktdaten hinterlassen. Das kann als Unfallflucht ausgelegt werden, wie der Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp vom Auto Club Europa (ACE) erläutert. Laut Strafgesetzbuch besteht sogar die Pflicht, beim beschädigten Auto zu warten, bis dessen Besitzer zurückkehrt. Wer nicht warten kann, sollte die Polizei rufen. Sie könne dann den Halter des Wagens ermitteln und den Kontakt herstellen.

Dass sich ein Parkhausbetreiber angesichts solcher Mängel für einen Unfallschaden verantwortlich machen lasse, kann sich ACE-Experte Lempp aber nicht vorstellen. "So ein Fall ist mir nicht bekannt." Wenn eine Parklücke so eng sei, dass Fahrer nicht unfallfrei hineinkommen können, sollten sie auch nicht versuchen.

Preis spielt Nebenrolle

Kriterien beim Test waren Sicherheit, Befahrbarkeit, Benutzerfreundlichkeit und die Tarife – insgesamt gab es 120 Prüfpunkte. Autofahrer in Hannover müssen dem ADAC zufolge mit durchschnittlich 1,14 Euro am wenigsten bezahlen, in München mit 3,10 Euro mit Abstand am meisten. Die Preise fielen im Test allerdings kaum ins Gewicht, weil sie nur zehn Prozent der Wertung ausmachten.

Quelle: ntv.de, dpa