Auto

Wenn SUVs teurer werdenSteuern kein Rückgabegrund

02.06.2008, 14:22 Uhr

Die jüngste Steuererhöhung ist kein Grund für einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Ein Käufer wollte einen BMW X3 zurückgeben, weil die Steuer für das Auto höher war als für herkömmliche PKWs.

Die höhere Kraftfahrzeugsteuer für schwere Geländewagen gegenüber normalen Personenwagen ist kein Grund für einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer in Oldenburg unter Berufung auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin (AZ.: 27 U 66/07) hin.

Verhandelt wurde der Fall eines Autokäufers, der den Vertrag für einen BMW X3 Geländewagen annullieren wollte, da die Steuer 18,30 Euro teurer als bei einem normalen Pkw war. Der Herstellerprospekt habe den Geländewagen als Fahrzeug mit der Abgasnorm EU3 beschrieben, ohne auf eine höhere Steuerlast für den Geländewagen hinzuweisen.

Die Richter begründeten ihre ablehnende Entscheidung nach Angaben der Rechtsanwaltskammer damit, dass der deutsche Gesetzgeber frei sei, aus den EU-Abgasnormen nationale steuerrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Europaweit sei bislang keine einheitliche Kraftfahrzeugsteuer beschlossen.