Wenn SUVs teurer werden Steuern kein Rückgabegrund
02.06.2008, 14:22 UhrDie höhere Kraftfahrzeugsteuer für schwere Geländewagen gegenüber normalen Personenwagen ist kein Grund für einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer in Oldenburg unter Berufung auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin (AZ.: 27 U 66/07) hin.
Verhandelt wurde der Fall eines Autokäufers, der den Vertrag für einen BMW X3 Geländewagen annullieren wollte, da die Steuer 18,30 Euro teurer als bei einem normalen Pkw war. Der Herstellerprospekt habe den Geländewagen als Fahrzeug mit der Abgasnorm EU3 beschrieben, ohne auf eine höhere Steuerlast für den Geländewagen hinzuweisen.
Die Richter begründeten ihre ablehnende Entscheidung nach Angaben der Rechtsanwaltskammer damit, dass der deutsche Gesetzgeber frei sei, aus den EU-Abgasnormen nationale steuerrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Europaweit sei bislang keine einheitliche Kraftfahrzeugsteuer beschlossen.
Quelle: ntv.de