Achtung beim AutoverkaufWasserschäden angeben
Verbraucherschützer empfehlen beim Verkauf wieder in Stand gesetzter Fahrzeuge, einen Wasserschaden nicht zu verschweigen. Hintergrund ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.
Bei der Jahrhundertflut in diesem Sommer standen viele Autos tagelang unter Wasser. Verbraucherschützer empfehlen beim Verkauf wieder in Stand gesetzter Fahrzeuge, den Wasserschaden nicht zu verschweigen und verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.
Die Richter hatten einen Autohändler zu Schadenersatz verpflichtet, weil er beim Verkauf eines Gebrauchtwagens verschwiegen hatte, dass das Auto vor Instandsetzung etwa ein Jahr im Rhein gelegen hatte, wie Stiftung Warentest im jüngsten "Test"-Heft berichtet.
Der Käufer hatte bei dem Pkw mehrfach Schwächen in der Elektronik bemängelt, die erwiesenermaßen Feuchtigkeitseinwirkungen zuzuschreiben seien.
Autokäufern geben die Verbraucherschützer den Rat, bei der Besichtigung des Fahrzeugs auf verräterische Spuren eines Wassereinbruchs zu achten, zum Beispiel Rostansätze unter den Bodenteppichen. Zudem sollte man sich im Kaufvertrag zusichern lassen, dass das Auto nicht in der Flut überschwemmt wurde.