Der TagGericht: Britischer IS-Anhängerin zu Unrecht Pass aberkannt
Sollte Menschen, die sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anschließen, die Staatsbürgerschaft aberkannt werden? So könnten diejenigen nicht wieder in ihre Heimatländer zurückkehren oder Hilfen in Anspruch nehmen. Großbritannien hat die Regeln 2018 dahingehend verändert, dass das den Betreffenden - sofern sie nicht kontaktiert werden können oder keinen Anwalt haben - nicht mitgeteilt werden muss, sondern ein Vermerk in den Akten der Behörden ausreicht. Doch da muss die Regierung wohl nochmal ran: Ein Richter in London ließ die Regelung nicht gelten. Dem Gericht zufolge sei einer Britin, die sich der Terrormiliz in Syrien angeschlossen hat, zu Unrecht 2019 die Staatsbürgerschaft aberkannt worden. "Im Allgemeinen kündigt man niemandem etwas an, indem man eine Notiz in die Schreibtischschublade legt und abschließt", sagte er zum Vergleich. Staatsbürgerschaft sei ein zu grundlegendes Recht für solch eine Behandlung. Die lediglich als D4 bekannte Frau ist nicht die einzige britische IS-Sympathisantin, die um ihre Staatsbürgerschaft kämpft. Bekannt ist vor allem der Fall Shamina Begum. Ihr war untersagt worden, nach Großbritannien zu reisen, um den Entzug anzufechten.