Der TagGericht: Paypal-AGB mit 80 Seiten nicht zu lang

Auch wenn die Geschäftsbedingungen von Paypal ausgedruckt mehr als 80 Seiten lang sind - das macht sie nach einem Gerichtsbeschluss nicht automatisch zu lang und unwirksam.
Deutsche Verbraucherschützer erlitten mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln auch in zweiter Instanz einen Rückschlag in ihrem Kampf für überschaubare Nutzungsregeln.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wollte die Paypal-Geschäftsbedingungen als unverständlich und unzumutbar lang untersagen lassen. Er berief sich dabei unter anderem auf eine Auswertung mit Software, die die Verständlichkeit von Texten analysiert.
Das Gericht ließ den Hinweis auf einen "Verständlichkeitsindex" jedoch nicht gelten. So könne etwa die Verwendung von Fremdwörtern auch dann zulässig sein, wenn diese hinreichend erläutert würden.