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Der TagKölner Todes-Raser müssen doch ins Gefängnis

22.03.2018, 13:56 Uhr

Nach dem Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln müssen zwei Raser nun doch ins Gefängnis. Das Kölner Landgericht urteilte, dass die bereits verhängten Freiheitsstrafen wegen fahrlässiger Tötung nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof die Bewährungsstrafen moniert.

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